Yesss!

Mir will man’s ja nicht glauben. Aber vielleicht dem National Public Radio (NPR)?

    «Few in our audience will know or care which news organization was first to report a breaking news story.» (NPR Ethics Handbook)
von Martin Hitz | Bemerkungen (3)

Montags nur online

Seit Mitte Dezember 2011 erscheint das mit finanziellen Problemen kämpfende Boulevardblatt «France Soir» nur noch online. Die einst auflagenstärkste Tageszeitung Frankreichs vollzieht damit nach, was der «Christian Science Monitor» bereits seit gut drei Jahren tut (und das «Amtsblatt des Kantons Aargau» seit kurzem übrigens auch).

Auch die vor wenigen Wochen lancierte deutschsprachige Ausgabe des «Wall Street Journal» kommt ganz ohne Papier aus und ist nur in einer kostenpflichtigen, digitalen Version verfügbar.

Etwas weniger radikal ─ für die nähere Zukunft aber vielleicht wegweisender ─ gehen einige Blätter der amerikanischen MediaNews Group vor. Wie «paidContent.org» vor einigen Wochen berichtete, verzichten die kalifornischen Lokalzeitungen «The Reporter», «Times-Herald» und «Times-Standard» seit Dezember auf ihre gedruckten Montagsausgaben (weitere Beispiele). Im Gegenzug erhalten Printabonnenten sieben Tage die Woche freien Zugang zu den jeweiligen Webangeboten. Für Nicht-Abonnenten wird die Zahlungspflicht an Montagen aufgehoben (wohl um die Reichweite und damit auch die Online-Werbeerlöse zu erhöhen).

Ob sich da ein Trend abzeichnet? Abgesehen vom Sportbereich ist der Montag vom Newsaufkommen her ja ohnehin ein eher unattraktiver Ausgabetag, inbesondere seit auch hierzulande fast die hinterletzte Regionalzeitung über ein eigenes Sonntagsblatt verfügt. Und auch die Werbeerträge dürften am ersten Werktag der Woche meist überschaubar sein.

Könnte es sein, dass die durch den Verzicht auf die Montagsausgabe erzielten Einsparungen in Produktion und Distribution den Ausfall der Werbeerträge am Ende gar übersteigen? Ich frag ja nur.

Zum Thema s. auch:

Aber auch:

Zu den unterschiedlichen Herstellungs- und Distributionskosten im Print- und Onlinebereich s. z.B.:

von Martin Hitz | Bemerkungen (0)

«Neue Bircher Zeitung»

Aus einem Blog-Post des «Nieman Journalism Lab» zu Urs Gossweilers Konzept der «Mikrozeitung»:

Ich habe da so eine Ahnung, welche alte Tante mit «Neue Bircher Zeitung» gemeint sein könnte. Oh Du vermaledeite Frakturschrift!

von Martin Hitz | Bemerkungen (5)

Neiningern

«Verlage haben Anrecht auf besseren Schutz», titelte Norbert Neininger, Verleger und Chefredaktor der «Schaffhauser Nachrichten» («SN»), Vorsitzender des «Departements Publizistik» des Schweizer Verlegerverbands und glühender Verfechter des Urheberrechts, in der «NZZ» vom 17. August 2010 und eröffnete wie folgt:

«Genau erinnert sich keiner mehr, wann und warum das Internet zum rechtsfreien Raum wurde.»

Und weiter:

«[...] während jeder Turnverein, der seinen Unterhaltungsabend mit Musik untermalte, Urheberrechtsgebühren entrichten musste, gewöhnten sich die (jungen) Menschen daran, dass weder Recht noch Ordnung im Netz gelten. Das Aussergewöhnliche hielten alle für selbstverständlich, und wer darauf hinwies, galt als Ewiggestriger. [...] Es begann das Zeitalter der Eh-da-Managements, will heissen: Die Zeitungsredaktionen waren ja eh da, und man konnte also ihre Artikel im Internet verbreiten.»

Und nun das: «batz.ch ungefragt in den Schaffhauser Nachrichten». Wie HSG-Professorin und «NZZ am Sonntag»-Kolumnistin Monika Bütler in ihrem Blog-Post schreibt, hat Neiningers Blatt am 26. Januar 2012 «ohne mein Wissen, geschweige denn Einverständnis – einen Beitrag» veröffentlicht, der im Juni 2011 auf «batz.ch», dem «Forum für Schweizer Wirtschaftspolitik», erschienen ist.

Kann ja mal passieren, dass irgendein Jungspund auf der «SN»-Redaktion in der Hitze des Gefechts die Grundregeln des Geschäfts vergisst. Nur sollte der Chef dann für den Fehler seiner Crew geradestehen und sich bei der sich in ihren Rechten verletzt fühlenden Autorin in aller Form entschuldigen.

Nicht so in der Causa «Schaffhauser Nachrichten», wenn man einem weiteren Post von Monika Bütler Glauben schenken darf:

«Bereits am 29. Januar schrieb ich [i.e. Monika Bütler] eine email an Herrn Neininger, in der ich ihn auf die Verletzung des Urheberrechts aufmerksam machte und ihm vorschlug, unserem Forschungsinstitut (also nicht mir!) eine Kompensation von 2500 Franken zu zahlen. [...]

In seiner Antwort vom 30. Januar verneinte Herr Neininger eine Verletzung des Urheberrechts aus folgenden Gründen:

  • der Aufsatz ‹Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft› ist auf der Website des Mieterverbandes und anderen Websites verlinkt.
  • der Beitrag ist auf dem Blog schrankenlos zugänglich. Der Blog wird zudem in den Social Media Plattformen annonciert.
  • auf dem Blog www.batz.ch selber finden sich keine Hinweis, dass die Beiträge urheberrechtlich geschützt sind.
  • Es heisst dort im Gegenteil unter ‹Zielsetzung›: ‹batz.ch soll der Schweizer Öffentlichkeit zeigen, was Schweizer Wirtschaftsprofessoren zu aktuellen Themen der Wirtschaftspolitik denken. Die Initiatoren hoffen, mit dieser Plattform den Graben zwischen akademischer Forschung und öffentlicher Meinung zu verringern›.»

Und Neininger – immer laut Bütler – weiter:

«Sie berufen sich im übrigen auf meine Verteidigung des Urheberrechts. Es geht hier aber nicht um eine Verletzung des Urheberrechts – der Blog ist frei zugänglich und seine Beiträge sollen offensichtlich die öffentliche Debatte bereichern. Das Geschäftsmodell der Zeitung hingegen beruht auf völlig anderen Grundlage – die Inhalte sind eben nicht frei zugänglich.»

Eine Überreaktion des Schriftleiters der «Schaffhauser Nachrichten», würde man meinen. Bereits etwas milder fallen denn auch Neiningers Antworten in einem Interview mit «persoenlich.com» aus. Erzürnt hat ihn aber offenbar insbesondere folgende, recht unsensible – wenn nicht gar arrogante – Aussage der HSG-Professorin. Neiniger:

«Frau Professor Bütler hat per Mail 2’500 Franken gefordert. Das ist rund 50 Franken pro veröffentlichter Zeile. Dadurch hat der Titel ihres Artikels ‹Ausstieg aus der ökonomischen Vernunft› einen wohl unbeabsichtigten Doppelsinn bekommen. Sie hat erklärt, dass sie einen Schaden erlitten hätte. So könne durch die Veröffentlichung in den ‹Schaffhauser Nachrichten› ‹der Eindruck entstehen, der Artikel sei nicht bei einer grösseren Zeitung plazierbar gewesen›. Diese hier zum Ausdruck gebrachte Missachtung unserer Leserinnen und Leser hat mich natürlich sehr geärgert. Darüber hinaus sollen wir nun dafür haftbar gemacht werden, dass ihr bereits im Juni geschriebener und seither öffentlich und schrankenlos zugänglicher Text nicht mehr bei der Zeit oder der NZZ untergebracht werden könne.»

«In eigener Sache» räumt Chefredaktor Neininger in der «SN» vom 8. Februar 2012 den Irrtum inzwischen mehr oder weniger zähneknirschend ein:

Rätselhaft ist und bleibt aber die folgende Aussage Neinigers (Twitter-Name: @nneininger) aus dem «persoenlich»-Interview:

«Im übrigen erweist sich wieder einmal, dass im Netz, vor allem bei Twitter, unreflektiert Vorwürfe weiter verbreitet werden, ohne dass der Betroffene zu Wort kommt. Da bin ich jetzt halt wieder einmal Ziel dieser Schwarmdummheit; ein mancher hat noch eine Rechnung offen, weil ich schon früh für Paid Content und die Durchsetzung des Urheberrechts eingetreten bin.»

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Spekulation: 4 Mio. Franken für Bezahlangebote von «NZZ Online»

Knapp ein Jahr nach Einführung der «metered paywall» (s. dazu hier) kann die New York Times Co. für ihre digitalen Angebote immerhin bereits rund 390’000 zahlende Abonnenten vorweisen (Medienmitteilung), was gemäss Ken Doctor 1,1% «of the Times’ 33 million U.S. unique visitors» entspricht.

Geht man, wie Doctor es tut, davon aus, dass ein Online-Abonnent der «New York Times» monatlich rund 17 US Dollar einbringt, entspricht dies für die digitalen Bezahlangebote der «Times» einem Jahresumsatz von 86 Mio. US Dollar.

In der Annahme, dass «NZZ Online, der Online-Ableger eines anderen Weltblatts (mit allenfalls etwas geringerer globaler Strahlkraft), mit den für das 1. Quartal 2012 angekündigten kostenpflichtigen Angeboten ähnlich erfolgreich sein wird, haben wir folgende, möglicherweise etwas kühne «Back of the envelope»-Berechnung angestellt:

*nur US-User; **alle User
Berechnungen für «NYTimes.com»: Ken Doctor; Berechnungen für «NZZ Online»: Medienspiegel.ch

Angesichts der Hochpreisinsel Schweiz und in Anbetracht der «Premium-Strategie» der «NZZ» ist im Fall von «NZZ Online» wohl eher von einer monatlichen Gebühr in der Gegend von Fr. 30.- auszugehen, was einen jährlichen Zusatz(?)-Umsatz von immerhin rund Fr. 4’000’000.- ergeben würde.

Mehr als 70% der Printabonnenten der «New York Times» sollen sich mittlerweile übrigens für den für Sie kostenlosen Zugang zu den digitalen Angeboten ihres Leibblattes registriert haben (Targeting, Targeting, Targeting!).

Diese und weitere Zahlen zu den Geschäften von «NYTimes.com» können auf Ken Doctors «Newsonomics» nachgelesen werden.

Update, 24. April 2012: «New York Times», «Boston Globe», Paywalls … und der Schweizer (Online-)Markt

von Martin Hitz | Bemerkungen (5)

Kein Avenir für l’idée suisse?

«Die SRG, die sich bei fast drei Viertel ihrer Einnahmen auf die Zwangsgebühren verlassen kann, muss ihr Angebot [auf dem Internet] einschränken und darf es keinesfalls auf Kosten der Verleger weiter ausbauen. Denn es gibt kaum einen Bereich der Wirtschaft, in dem es so wichtig ist, dass Private – natürlich im Rahmen einer staatlichen Ordnung – Produktion und Verbreitung übernehmen, wie bei den Medien»,

meint Avenir-Suisse-Mitarbeiter Markus Schär unter dem Titel «SRG und Verleger kämpfen um das Netz» und wiederholt damit mehr oder weniger, was sein Chef Gerhard «G.S.» Schwarz hier geschrieben und Pia Horlacher hier pariert hat.

Interessanter sind da die Zahlen und Grafiken, die Schär für das Plakat «Kampf ums Netz» zusammengetragen hat – u.a. etwa zur Entwicklung des Umsatzmixes bei einigen Schweizer Verlagshäusern zwischen 2000 und 2010:

Quelle: Avenir Suisse (Zusammenstellung: Medienspiegel.ch)

Das Plakat kann bei Avenir Suisse, dem «unabhängigen Think-Tank» (Eigendeklaration), bestellt und/oder auf der Website des gemäss Presserat «von den mächtigsten Wirtschaftsunternehmen der Schweiz» getragenen Interessenverbands eingesehen werden.

von Martin Hitz | Bemerkungen (3)

Beugehaft für Journalisten?

«Der Fall Nef wird um ein Kapitel reicher: Das Zürcher Obergericht will den Journalisten Karl Wild per Beugehaft zur Aussage zwingen – ein rechtliches Unikum, das einer alten Zürcher Strafprozessordnung zu verdanken ist, die nur noch für Verfahren gilt, die vor Januar 2011 eingeleitet wurden.»

Weiter geht’s im Artikel von Peter Studer auf «investigativ.ch».

von Martin Hitz | Bemerkungen (0)

Oops!

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«Kim Dotcoms Rolls Royce beschlagnahmt»

Hauptschlagzeile auf «Blick.ch»? Top-Story auf einer der Newsnet-Websites? Nein, Aufmacher bei «NZZ Online»:

Kurt Imhof, übernehmen Sie!

von Martin Hitz | Bemerkungen (1)

John Stewart on SOPA

von Martin Hitz | Bemerkungen (0)