«Mir sind im Fernseh»

Heinz de Specht beim unsäglichen «Jeder Rappen zählt» (#jrz) von SRF (Schweizer Radio und Fernsehen):

«Henusode»-Blogger bugsierer weiss dazu zu berichten:

«man hört ja aus gut unterrichteten quellen immer wieder, dass sich einige wenige bekannte künstler und bands jeweils in die ferien abmelden, um bei #jrz nicht auftreten zu müssen.»

Se non è vero, è ben trovato.

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Basler Blätterbubble

September 2011:
«Der Sonntag» neu mit Ausgabe Basel (Medienmitteilung, PDF)

Oktober 2011:
Die Basler «TagesWoche» ist da (tagesschau.sf.tv)

November 2011:
Die «Basler Zeitung» lanciert eine Sonntagsausgabe («Tageswoche»)

Dezember 2011:
AZ Medien lancieren «bz Basel», die Tageszeitung für Basel und die Agglomeration (Medienmitteilung, PDF)

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I säge nüüt!

Irgendwie kurios, dass die «NZZ» Neuigkeiten, die das eigene Haus betreffen, via SDA kommuniziert:

(Quelle: «NZZ» vom 16.12.2011)

(Auf den Medienverteiler des Hauses NZZ habe ich es – trotz höflicher Anfrage – übrigens noch immer nicht geschafft. Oder werden da am Ende gar keine Mitteilungen verschickt?)

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Twitter-Tücken

Update, 19. Dezember 2011:
S. auch: Nick Lüthi: Folgenreiche Döpfner-Tweets («Medienwoche»)

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Zum ethischen Umgang mit Todesbildern in den Medien – Der Fall Ghadhafi

Von Mark Eisenegger, Sibylle Oetiker und Mario Schranz

Die Berichterstattung über den Tod von Muammar Ghadhafi bzw. die Bilder, die in diesem Zusammenhang in die Medien gelangten, haben eine Debatte darüber ausgelöst, was aus einem medienethischen Standpunkt zulässig ist und wann die Grenzen des Zumutbaren überschritten werden: Dürfen die Bilder des getöteten Machthabers prominent gezeigt werden? An welcher Stelle dürfen sie gezeigt werden? Und welche Art von Todesbildern ist aus einem öffentlichen Interesse tolerierbar?

Peter Studer hat an dieser Stelle bereits zeitnah eine qualitative Einschätzung der Sachlage vorgenommen und dabei auf den wichtigen Punkt hingewiesen, dass sich Redaktionen in diesem Kontext auf einer Gratwanderung befinden, «historische Ereignisse» gebührend zu dokumentieren und gleichzeitig die Menschenwürde der Involvierten zu schützen.

Der fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich hat nun die Verwendung von Bildmaterial in Schweizer Medien im Zusammenhang mit dem Tod von Ghadhafi systematisch analysiert (vgl. www.qualitaet-der-medien.ch). In rund 40 wichtigen Medientiteln der deutschen, französischen und italienischen Schweiz wurde untersucht, welche Darstellungstechniken zur Visualisierung des Todes von Ghadhafi zum Einsatz kamen. In 365 Beiträgen der Gattungen Presse, Online und TV im Zeitraum vom 20. bis 24. Oktober 2011 wurde überprüft, wie im Rahmen der Ghadhafi-Berichterstattung mit Bild- und Videomaterial umgegangen wurde und inwieweit dabei medienethische Grenzen überschritten wurden. Die zwei Prinzipien – Dokumentationspflicht versus Bewahrung der Menschenwürde – waren in dieser Analyse leitend, um die Qualität der Berichterstattung der untersuchten Medien einzustufen. Jeder Beitrag über Ghadhafis Tod wurde analysiert und mit Bewertungspunkten versehen. Je mehr Negativpunkte ein Beitrag erhalten hat, desto stärker hat das jeweilige Medium gegen die ethischen Richtlinien verstossen (zum detaillierten Vorgehen s. unten). Dabei sind wir u.a. zu folgenden Erkenntnissen gelangt:

Es zeigt sich erstens, dass die Bilder Ghadhafis nicht nur am ersten Tag nach seinem Tod gezeigt wurden, sondern dass auch noch in den Folgetagen eine intensive Verwendung der Todesbilder in den Beiträgen stattgefunden hat. Während in Presse- und vor allem auch in Onlinemedien der Tod Ghadhafis noch Tage danach ein Thema war, beschränkte sich die Berichterstattung im Fernsehen auf den ersten und den Folgetag.

Ein Vergleich zwischen den einzelnen Mediengattungen zeigt, dass die Onlinemedien nicht nur am intensivsten berichteten, sondern qualitativ auch am schlechtesten abschneiden (vgl. Abbildung). Insgesamt wurden in dieser Mediengattung ethische Richtlinien im Umgang mit dem Bildmaterial am häufigsten verletzt. Die Onlinemedien weisen im Rating durchschnittlich 6,7 Negativpunkte pro Titel auf und sind damit deutlich schlechter rangiert als das Fernsehen (3,1 Negativpunkte) und die Presse (1,5 Negativpunkte).


(Zum Vergrössern Bild anklicken)

Am stärksten gegen die ethischen Prinzipien verstossen hat mit Blick auf die verschiedenen Medientitel «Blick.ch» (19 Negativpunkte) mit überdurchschnittlich vielen problematischen Bild-Beiträgen. Mit der wiederholten Publikation der Bilder auch an den Folgetagen, der prominenten Platzierung von Bildstrecken und der häufigen Verwendung von Amateur-Videos, die das Sterben Ghadhafis zeigten, wurde hier weit jenseits eines öffentlichen Interesses an der Dokumentation eines historischen Ereignisses gegen das Gebot der Menschenwürde verstossen. Zudem wurden die Ghadhafi-Bilder teilweise auch in Berichten verwendet, die nicht mehr unmittelbar mit dem Tod des Herrschers zu tun hatten. In dieser Negativhierarchie folgen auf den weiteren Plätzen die Newssites «tagesanzeiger.ch», «bazonline.ch» und «bernerzeitung.ch» von Newsnet (je 12 Negativpunkte) sowie «20minuten.ch» (11 Negativpunkte). An sechster Stelle befindet sich mit dem Boulevardblatt «Blick» der erste Pressetitel (8 Negativpunkte). Weitere Titel mit intensiver und tendenziell problematischer Berichterstattung sind «20minutes.ch» (6 Negativpunkte), «aargauerzeitung.ch» (6 Negativpunkte), «Le Journal» von TSR1 (5 Negativpunkte) und «Tribune de Genève online» (4 Negativpunkte).

Eine ganze Reihe von Medientiteln hat im Gegensatz dazu mit ihrer Berichterstattung nicht gegen die ethischen Prinzipien des Journalismus verstossen. «Südostschweiz», «suedostschweiz.ch», die «Neue Luzerner Zeitung», «Le Temps», «20 minutes», «Basler Zeitung», die «Neue Zürcher Zeitung» und die Newssendung von Tele Ticino haben keine Negativpunkte erhalten. Diese Medien verzichteten gänzlich auf die Verwendung problematischen Bildmaterials. Anstelle der Todesbilder wurden häufig alte Archivbilder Ghadhafis verwendet oder es wurde auf andere Fotosujets zurückgegriffen (z.B. jubelnde Rebellen auf einem Panzer).

Die vollständige Analyse findet sich auf www.qualitaet-der-medien.ch (PDF).

***

METHODIK: Kriterien für die Beurteilung der Qualität im Umgang mit dem fraglichen Bildmaterial

Der Journalismus steht vor der Quadratur des Kreises, «historische Momente» – wie jene des Todes einer wichtigen öffentlichen Person – bildlich zu dokumentieren, ohne dabei aber gegen die Menschenwürde zu verstossen. Die zwei Prinzipien – Dokumentationspflicht versus Bewahrung der Menschenwürde – waren in der vorliegenden Analyse leitend, um die Qualität der Berichterstattung der untersuchten Medien einzustufen. Jeder Beitrag über Ghadhafis Tod wurde analysiert und mit Bewertungspunkten versehen. Je mehr Negativpunkte ein Beitrag erhalten hat, desto stärker hat das jeweilige Medium gegen die ethischen Richtlinien verstossen. Die Punkte für die einzelnen Beiträge wurden wie folgt vergeben:

  • Ethisch unproblematische Berichterstattung (keine Negativpunkte): Als ethisch unproblematisch wurde ein Beitrag qualifiziert, wenn die Todesbilder von den Medien nicht verwendet wurden oder wenn aus Gründen der Dokumentation eines «historischen Ereignisses» der Tod des ehemaligen libyschen Machthabers einmalig nur am ersten Tag (Online: Todestag; Presse: Tag darauf) bildlich festgehalten wurde. Keine Negativpunkte wurden aber nur unter der Bedingung vergeben, dass die Bilder nicht auf der Frontseite bzw. als Aufmacher für die TV-Nachrichtensendung verwendet wurden. Bei Online-Newssites musste darüberhinaus die Bedingung erfüllt sein, dass kein zusätzliches Videomaterial verwendet wurde.
  • Ethisch problematische Berichterstattung (ein Negativpunkt): Als ethisch problematisch wurde eine Berichterstattung bewertet, wenn diese nicht nur am ersten Tag (Online: Todestag; Presse: Tag darauf) Bilder des toten Ghadhafi enthielt, sondern auch an den Folgetagen.
  • Ethisch stark problematische Berichterstattung (zwei Negativpunkte): Als stark unethisch wurde ein Beitrag qualifiziert, wenn die Bilder auf der Frontseite bzw. als Aufmacher der TV-Nachrichtensendung gezeigt wurden oder wenn bei Onlinemedien Bildstrecken mit mehreren Bildern des Toten und/oder Videobeiträge der Gewaltdarstellungen bzw. des Sterbens Ghadhafis gezeigt wurden.

Die Autoren arbeiten am fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich, welcher das «Jahrbuch Qualität der Medien – Schweiz-Suisse-Svizzera» herausgibt.

von Mark Eisenegger, Sibylle Oetiker und Mario Schranz | Bemerkungen (0)

«Rahel Blocher übernimmt die BaZ-Aktien» – aber nicht auf «bazonline.ch»

Inzwischen dürften es ja alle wissen: «Die ‹Basler Zeitung› landet endgültig im Umfeld von Christoph Blocher» («NZZ Online») … [Update, 16. Dezember 2011: ... und von Tito Tettamanti + Gschpönli, die zu diesem Zweck die MedienVielfalt Holding (MVH) gegründet haben (Links zum Background von Tettamantis Gschpönli gibt's bei «infamy»). VR-Präsident und Chefsanierer der BaZ Holding AG wird Filippo Leutenegger.]

Da überrascht es eigentlich nicht, dass der Artikel «Rahel Blocher übernimmt die BaZ-Aktien» gestern Dienstag auf «bazonline» an zweiter Stelle der Liste «Meist versendete Artikel» auftauchte:

Eigenartig nur, dass man den gleichen Artikel unter «Meist gelesene Artikel» vergebens suchte:

Andererseits: Wie kann ein Artikel gelesen – und versendet – werden, wenn es ihn gar nicht gibt, zumindest nicht auf «bazonline» (auf «tagesanzeiger.ch» hingegen sehr wohl)?

Kann ja mal vorkommen, denkt man.

Aber auch im heute Mittwoch publizierten Artikel «Blochers sind auch an Suters Airline beteiligt» findet sich Eigenartiges, insbesondere im Kasten «Artikel zum Thema»:

Nicht nur der Artikel «Rahel Blocher übernimmt die BaZ-Aktien» führt ins Leere (Artikel auf «tagesanzeiger.ch»). Auch Klicks auf «Ich habe Einfluss bei der BaZ, das ist ja klar» («tagesanzeiger.ch») und «Blochers Tochter regiert die BaZ» («tagesanzeiger.ch») resultieren auf «bazonline» in weissen Seiten.

Ob man bei der «BaZ» die Zusammenarbeit mit Newsnet bei Gelegenheit vielleicht einmal überdenken sollte?

(Danke für den Hinweis, T.F.)

von Martin Hitz | Bemerkungen (2)

Tamedia und der Migros-Druck(auftrag)

Nun machen wir hier mal ein wenig auf Midrisk-Journalismus:

Wie mir ein Medienspiegel-Leser mitteilt, war gestern Freitag auf dem News-Aggregator «Finanzen100.de» folgendes zu lesen:

Klickt man auf den Link «mehr bei Tagesanzeiger», erscheint jedoch eine leere Seite:

Einzig die URL sowie die Titelleiste des Browsers lassen erahnen, dass das weisse Feld einst mit Text gefüllt gewesen sein muss:

Eine Google-Suche nach «Migros Druckaufträge» lässt zunächst Hoffnung aufkommen:

Aber hélas! Weisse Seite auf «derbund.ch», weisse Seite auf «bernerzeitung.ch», weisse Seite auf «radio24.ch».

Nicht nur der Medienspiegel-Leser fragt sich: Wurde da bei Tamedia auf Druck des vermutlich grössten Werbekunden gehandelt?

PS: Laut «Werbewoche» druckt Tamedia einen Teil der wöchentlich 2,1 Millionen Exemplare der Migros-Wochenzeitungen «Migros Magazin» und «Migros Magazine».

Update: Auch auf der Facebook-Page des «Tages-Anzeigers» wundert man sich (danke für den Hinweis, Philippe Wampfler):

Update, 15. Dezember 2011: Nun ist der Artikel auf «tagesanzeiger.ch» wieder aufgeschaltet – inkl. Entstehungsgeschichte.

von Martin Hitz | Bemerkungen (20)

Finde den Unterschied

Der Kiosk wird auch eine Post («NZZ Online» vom 5. Dezember 2011):

Eiertanz mit Ausländern («NZZ Online» vom 6. Dezember 2011):

(Danke für den Hinweis, A.Z.)

von Martin Hitz | Bemerkungen (1)

Ungutes in der «NZZ»

Von Hanspeter Spörri

Ein kurzes 1800-Zeichen-Artikelchen (online nicht frei zugänglich) von U.Sd. in der Montags-«NZZ» über Helmut Schmidts Rede am SPD-Parteitag, drei Abschnitte, der letzte lautet so:

«Schmidt wurde bejubelt, wie er stets bejubelt wird. Der Altkanzler geniesst das Privileg weitgehender Unantastbarkeit ­ die notorische deutsche Kritiklust wird jeweils ad acta gelegt, wenn er sich eine Zigarette anzündet und zu sprechen anhebt. Das ist ungut, denn Schmidt sagt oft Törichtes und Unnötiges, und die Art, in der er seinen Parteikollegen Peer Steinbrück auf den Piedestal des Kanzlerkandidaten zu hieven versucht, ist eher gewöhnungsbedürftig.»

Das ist ein Kommentar. Als solcher mag er angehen. Allerdings hängt er in der Luft. Törichtes und Unnötiges also sagt Schmidt? Auch in dieser Rede? Und was denn genau? Die «NZZ» schweigt sich aus. Der Kommentar ist deshalb wohl ziemlich töricht und unnötig. Und für diejenigen, die sich in erster Linie informieren wollen – über Schmidts Rede, nicht über die Abneigungen des Autors, ist auch der apodiktische Stil gewöhnungsbedürftig.

von Hanspeter Spörri | Bemerkungen (19)

Best Practices für Online-Korrekturen

«[...] acknowledging inaccuracy is even more essential in the digital world because errors are ‹now forever› as they are cached online and spread worldwide through search engines and social media»,

schreibt das Ethics Advisory Committee der Canadian Association of Journalists und führt im Papier «Best practices in digital accuracy and corrections» eine Reihe von Beispielen und Grundregeln zum Thema auf.

Vor Jahresfrist hat sich ein Bericht des «Committee» übrigens bereits mit einem ähnlichen Thema befasst, nämlich dem Depublizieren von Inhalten.

von Martin Hitz | Bemerkungen (0)