Journalismus in Zug

Das Jahrbuch «Qualität der Medien Schweiz» konstatiert, die journalistische Qualität erodiere weiter. Das überrascht nicht. Aber was heisst Qualität im journalistischen Alltag? Es geht nicht nur um Geld – von dem immer weniger vorhanden ist. Es geht auch um Haltung. Ein Beispiel aus dem Kanton Zug scheint mir geeignet, um aufzuzeigen, was passiert, wenn man sich als Redaktion falsche Ziele setzt und «kritisch» mit schnoddrig verwechselt.

Ich bin darauf gestossen, weil ich die kürzlich wiedergewählte Regierungsrätin Manuela Weichelt kenne und aus Distanz verfolge, was über sie geschrieben wird. Die «Neue Zuger Zeitung» – eine Regionalausgabe der «Neuen Luzerner Zeitung» – gibt sich ihr gegenüber betont kritisch. Wenn man das Blatt liest, bekommt man den Eindruck, Weichelt sei verantwortlich für alles, was im Kanton Zug schief läuft.

Eine Zeitung darf und soll kritisch schreiben. Aber sie muss Fakten korrekt recherchieren und die Berufsregeln einhalten. Vor allem muss sie Kritisierte zu Wort kommen lassen. Zumindest in einem Fall hat die «Neue Zuger Zeitung» das offensichtlich nicht getan:

Am 11. Oktober erscheint unter dem Titel «Wahlzirkus in nächster Runde» (kostenpflichtig) ein Beitrag über die Wahlbeschwerde, die gegen die Zuger Regierungsratswahlen eingereicht wurde. Autor C.K. weist darauf hin, dass die Wahlunterlagen «zweifellos zum exorbitanten Anteil von 9,4 Prozent ungültiger Wahlzettel wesentlich beigetragen haben». Vor vier Jahren seien nur gerade 0,6 Prozent der Zettel nicht gültig gewesen. So weit, so gut.

Dann lässt er einen der Beschwerdeführer zu Wort kommen, den Anwalt Raffael Weidmann, der einen happigen Vorwurf platziert: Regierungsrätin Manuela Weichelt sei als Vorsteherin des Innern für die Ausgestaltung der Wahlunterlagen verantwortlich. Sie habe die von der kantonsrätlichen Kommission gestellten Anforderungen an das Informationsbeiblatt nicht beachtet; damit könne der Verdacht aufkommen, dass sich Weichelt möglicherweise einen Vorteil gegenüber der SP-Kandidatin und dem CVP-Kandidaten habe verschaffen wollen. «Sie hat vielleicht darauf spekuliert, dass Bisherige bei vielen ungültigen Stimmen einen Vorteil haben» – so zitiert C.K. den Beschwerdeführer wörtlich.

Was macht ein guter Journalist nun? Er konfrontiert Manuela Weichelt mit den Vorwürfen. C.K. macht das nicht. Er verwendet in seinem Text aber Zitate aus einem Gespräch, das er vor Bekanntwerden der Wahlbeschwerde mit der Regierungsrätin geführt hat. Er macht das, «weil sie wegen des laufenden Verfahrens seit gestern keine Fragen mehr beantworten darf», wie er schreibt. Eine Überinterpretation. Vorwürfe zurückweisen hätte sie wahrscheinlich schon dürfen. Die Formulierung zeigt, dass es dem Journalisten nicht ganz wohl ist und er vermutlich weiss, dass Angeschuldigte bei schweren Vorwürfen anzuhören sind. Und der klar geäusserte Verdacht der Wahlmanipulation an eine Regierungsrätin ist ein schwerer, geradezu ehrenrühriger Vorwurf.

Im zitierten früheren Gespräch sagte Weichelt, man sei davon ausgegangen, dass hinreichend Hinweise für eine gültige Stimmabgabe bestünden. Sie fasste damit wohl die Haltung des Regierungsrats zusammen, nicht unbedingt ihre eigene. Im Artikel der «Neuen Zuger Zeitung» erscheint die Aussage hervorgehoben. Auch das ist aus meiner Sicht berufsethisch fragwürdig. Denn die Aussage wurde nicht im Zusammenhang mit der Wahlbeschwerde gemacht.
Wie man in Zug nun hört, hatte Regierungsrätin Weichelt auf die Mängel der Wahlunterlagen hingewiesen und eine Verfügung erlassen. Die Staatskanzlei habe diese aber ignoriert. Gerne würde man dazu etwas in der Zeitung lesen.

Über die Wahlbeschwerde urteilte das Zuger Verwaltungsgericht am 23. Oktober. Es kam zum Schluss, die für ungültig erklärten Wahlzettel seien mitzuzählen. Dies führte dazu, dass Manuela Weichelt nun nicht mehr nur knapp mit 205 Stimmen mehr als der an achter Stelle liegende CVP-Kandidat gewählt wurde, sondern mit 2042 Stimmen Vorsprung. «Insofern führt die Gutheissung der vorliegenden Beschwerde auch zu einer erhöhten demokratischen Legitimation der Mitglieder des Regierungsrates», liest man in der Medienmitteilung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug.

Was sagt nun C.K. zum Vorwurf, er arbeite unfair und verletze eine zentrale Berufsregel? Ich weiss es nicht. Für eine fundierte Recherche fehlt dem Medienspiegel und seinem ehrenamtlichen Kolumnisten das Geld. Und ich vermute, der Zuger Journalist würde ohnehin nichts sagen. Sollte er den Vorwurf zurückweisen wollen, könnte er ja an den Presserat gelangen. Oder die Kommentarfunktion nutzen.

Medienqualität? Medien dürfen links oder rechts stehen. Aber sie sollten fair sein – und ein bisschen unabhängig. Dies gilt nicht nur für Grossmedien, für «Tagi», «NZZ», «Basler Zeitung». Wir sollten auch in den Kleinstädten genauer hinschauen. Zug ist einer der weltbewegenden Orte der Schweiz. Medial wird es von seiner einzigen Tageszeitung ungenügend und, wie das Beispiel zeigt, einseitig ausgeleuchtet.

Hanspeter Spörri ist freier Moderator und Journalist in Teufen (Appenzell Ausserrhoden). Er arbeitete ab 1976 als Lokal-, Kultur- und Auslandredaktor verschiedener Zeitungen und eines Lokalradios. Von 2001 bis 2006 war er Chefredaktor des «Bund».

von Hanspeter Spörri | Kategorie: Mediensatz

19 Bemerkungen zu «Journalismus in Zug»

  1. Charly Keiser:

    Werter Kollege Spörri

    Damit haben Sie nun ja definiert, wer ein guter Journalist ist und wer nicht. Sie kennen Manuela Weichelt und verfolgen sie aus Distanz. Eine weitere Aussage. Sie empfinden, dass sich unsere Zeitung gegenüber der einzigen Frau und Linken Vertretung im Regierungsrat „betont kritisch“ verhält? Auch das lässt Schlüsse zu.

    Fakt ist: Ich habe meine kritischen Fragen zu den ungültigen Wahlzetteln an die Staatskanzlei gemailt. Diese war meiner Meinung nach dafür verantwortlich. Die Antworten habe ich jedoch von Manuela Weichelt erhalten. Dies mit der Begründung: „Die Staatskanzlei hat uns deine Fragen zur Beantwortung überwiesen, da die Direktion des Innern die Wahlaufsicht hat.“

    Es fehlt nur noch, dass Sie mich für das Stelleninserat von Weichelts Departement, die Vergabe der Grundbuchsoftware ohne Ausschreibung, den schnellen Abgang des Denkmalpflegers, das Chaos und die verlochten Millionen bei der Einwohnerkontrollsoftware und das lückenhafte Inventar der geschützten Objekte verantwortlich machen (Links siehe unten).

    Ist es Zufall, dass die einen Regierungsräte dauernd und andere kaum für negative Schlagzeilen sorgen? Ja klar: Der böse Journalist ist doch der perfekte Sündenbock. Kritisch soll er sein, aber nur mit denen, die ich nicht mag. Und wenn mir die Antwort nicht passt – wiederspiegelt sie „natürlich“ die Meinung des Regierungsrats (wie Sie das in Ihrem Beitrag so schön machen). Wenn die Antwort aber gefällt, stammt sie natürlich vom entsprechenden Regierungsrat.

    Zuallerletzt werter Kollege: Sie haben genau das gemacht, was Sie mir vorwerfen: Schlecht recherchiert. Oder aber ihr Gewährsmann, oder müsst man hier eher Frau schreiben, hat ihnen etwas Falsches gesagt. Meine Mails mit den Fragen gingen natürlich raus, als ich bereits Kenntnis von der Beschwerde hatte.

    Gruss aus der Kleinstadt Zug ins metropole Teufen
    C.K.
    (im richtigen Leben Charly Keiser, Neue Zuger Zeitung)

    http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/zg/zug/Was-in-Zug-pressiert-hat-in-Luzern-Zeit;art93,429924

    http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/zg/zug/Weichelts-Inserat-sorgt-fuer-einigen-Wirbel;art93,331646

    http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/zg/zug/Neue-Denkmalpflegerin-in-Zug-gewaehlt;art93,374992

    http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/zg/zug/Regierung-rechtfertigt-sich;art93,246157

    http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/zg/zug/Kanton-ueberarbeitet-total-lueckenhaftes-Inventar;art93,91763

    • Stefan Gisler; KR Alternative:

      Die Regierung (Interpellationsantwort: https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/1424),

      der Landammann (Interview zentral+ http://www.zentralplus.ch/de/news/politik/2395415/%C2%ABDiese-Vorw%C3%BCrfe-sind-haltlos%C2%BB.htm)

      und auch der Landschreiber (in einer Medienmitteilung vom 9. nach den Wahlen und also 2 Tage vor dem erwähnten Artikel: http://www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/aktuell/wahlzettel-werden-angepasst

      … sie haben alle die Staatskanzlei als die für die Wahlunterlagen zuständige Stelle bezeichnet. Als ich Charly Keiser im persönlichen Gespräch aufgezeigt hatte, dass der Landammann die Staatskanzlei als zuständig für die Wahlzettelgestaltung bezeichnet, sagte der mir, dass der Landammen für ihn keine Referenz sei!

      Zu den „verlochten Millionen“ der Einwohnerkontrollsoftware -> die zuständige kantonsrätliche Kommission (14:0) sowie der Kantonsrat dann in der Debatte (nur gegen 1) überwies eine Motion, die klar die Fehler beim Amt für Informatik sah und den zuständigen Finanzdirektor zum Handeln aufforderte, damit solche Fehler nicht mehr passieren. Die Neue ZZ, die zuvor gegen Weichelt Stimmung gemacht hatte, schützte danach Hegglin relativ klar. Dieser hat bis heute beim AiO nicht aufgeräumt!

      Und im Fall der Untersuchung der Staatsanwaltschaft wegen Schändung gegen Markus Hürlimann, verbreitete Keiser das ungefiltert das nachweislich falsche Gerücht, die beiden hätten schon an der Kantonsratspräsidentenfeier zuvor ein „Gschleick“ gehabt.

      Jeder möge nun selber sein Qualitätsurteil fällen.

      PS: Sorry für die späte Intervention – aber habe diese Website eben erst jetzt entdeckt.

  2. Lieber Charly

    „Ich habe meine kritischen Fragen zu den ungültigen Wahlzetteln an die Staatskanzlei gemailt. Diese war meiner Meinung nach dafür verantwortlich. Die Antworten habe ich jedoch von Manuela Weichelt erhalten. Dies mit der Begründung: “Die Staatskanzlei hat uns deine Fragen zur Beantwortung überwiesen, da die Direktion des Innern die Wahlaufsicht hat.”:

    Wenn du diese Anmerkung in, unter oder neben dem fraglichen Artikel untergebracht hättest, wäre alles transparent und in Ordnung gewesen. Dann hätte Kollega Spörri auch weniger bis gar nichts zu meckern gehabt.

  3. Charly Keiser:

    Hoi Hannes

    Das stand selbstverständlich andererorts in unserer Zeitung. Es soll sich jeder selbst eine Meinung bilden – warum das in obiger Kollegenschelte keinen Eingang gefunden hat.

    Gruss
    Charly

  4. Frank Hofmann:

    Am besten gefällt mir folgender Satz von Herrn Spörri: „Vor allem muss sie Kritisierte zu Wort kommen lassen.“ Insbesondere in Verbindung mit seinem zweitletzten Abschnitt.

    • Stimmt. Das heisst nach Spörri, dem gewesenen Chefredaktor der Qualitätszeitung „Bund“: Jeder darf öffentlich vermuten und behaupten, was er will. Die Stellungnahme der Gegenseite holt dann der Presserat ein.

      Gäbig, gäbig; nicht nur für ehrenamtliche Kolumnisten mit knappem Budget.

  5. Mara Meier:

    Konrad Tobler vom Tagesanzeiger hat doch klipp und klar gesagt, wie es geht, meine Herren. Ja, lesen Sie denn keine Zeitungen? Man soll nur über das Eigene spotten. Nehmen wir das ernst, meine Herren! Man darf nur über das Eigene schreiben. Ob die Frau Weichelt etwas dazu sagen darf oder nicht: irrelevant. Der Charly K. darf eh nur über sich und seine Cousinen kritisch berichten (sowie über das eigene Blatt ablästern), aber dafür kann er da dann ganz besonders lustig und auch ein wenig brutal sein. Mir gefällt das Konzept ungemein.

    • Charly Keiser:

      Wo hat er denn das geschrieben? Hast Du einen Link?
      Gruß und Dank
      C.K. aus Z.

      • Mara Meier:

        „Man könnte also argumentieren, dass wir selbst über unsere eigene christlichen Wertegemeinschaften die übelsten Gags machen – und dass deshalb auch Witze über andere Glaubensrichtungen und Religionsgemeinschaften möglich sein müssten. Wer so argumentiert, verkennt, dass es sich bei diesen Pointen um Witze auf Kosten von Institutionen unseres eigenen Soziotops handelt. Dabei sind wir uns immer bewusst, dass es sich bei diesen Pointen um Übertreibungen handelt, die zwar die Wirklichkeit treffen, aber nicht mit derselben voll und ganz verwechselt werden dürfen.“ (von A. Tobler, nicht K. Tobler)

        http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/Steinigungsautomat-und-abgehackte-Haende/story/10526582

  6. Jürg Fischer:

    Sehr geehrter Herr Spörri
    Der zweitletzte Abschnitt Ihres «Mediensatzes» ist von einer erbärmlichen journalistischen Qualität. Ein Festnetzanruf wird doch wohl auch noch für einen ehrenamtlichen Kolumnisten finanzierbar sein. Ich staune, dass dieser Aufsatz von der Redaktion des Medienspiegels freigeschaltet wurde.
    Mfg. Jürg Fischer

  7. Hanspeter Spörri:

    Ich bin dankbar, dass man hier der Meinung ist, öffentlich Angeschuldigte müssten vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe angehört werden und Gelegenheit haben, angemessen Stellung zu nehmen.
    Ich habe dem Kollegen Keiser diese Gelegenheit nicht gegeben, obwohl ich ihm vorwerfe, eine wesentliche journalistische Berufsregel verletzt zu haben, als er die Vorwürfe gegen eine Zuger Regierungsrätin veröffentlichte, ohne diese vorab damit zu konfrontieren und ohne ihr die Möglichkeit zu geben, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Immerhin ist der Vorwurf der Wahlmanipulation gravierend. Der Vorwurf der Berufsregelverletzung ist es natürlich auch. Und er fällt meiner Meinung nach nicht unter die Kommentarfreiheit. Ob Keiser diesen Vorwurf in seiner Reaktion zurückgewiesen hat oder nicht, ist mir nicht ganz klar.

    • Jürg Fischer:

      Sehr geehrter Herr Spörri
      Mit dem Argument der „Kommentarfreiheit“ stehlen Sie sich aus dem journalistischen Knochengeschäft, das allein Qualität garantiert. Es heisst: Anrufen, konfrontieren, redigieren, in den Text einbauen. Es heisst: die Arbeit machen, die Sie einem Berufskollegen vorwerfen, nicht getan zu haben. Das Fazit bleibt: erbärmlich.
      Mfg JF.

      • Embolotherium:

        Der grosse Stauner und Motzer vom Dienst, Kommentator „Jürg Fischer“. Ja, haben Sie denn eine Leistung im Journalismus oder anderswo vorzuweisen? Verlinken Sie doch einmal einen Artikel von sich, ja? Ihre Sprücheklopferei hier ist jetzt nicht gerade die intellektuelle Paradeleistunge, Herr Fischer, sehr geehrter. MfG

        • Jürg Fischer:

          Sehr geeherter Herr Anonymus
          Nein, ich habe wenig geleistet im Journalismus und nein, ich habe auch andersweitig wenig vorzuweisen. Uns nochmals nein, ich will keine Sprüche klopfen, sondern journalistische Standards einfordern. Und Sie? Diskutieren Sie auch ohne den Schutz der Anonymität?
          Mfg. JF.

  8. Ist das jetzt eine dieser „Medien-Qualitätsdebatten“, die so dringend geführt werden müss(t)en?

    • Frank Hofmann:

      Es geht weniger um die Medien als um Zug. Den neuen Reiz-Ort für den Mainstream. Züriberg und Goldküste sind jetzt OK, da Pauschalsteuer abgeschafft.

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