Kachelmann auf freiem Fuss – Blick zurück und nach vorn

Gestern Donnerstag hat der Dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – eine zweite Instanz – Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft entlassen. Am 1. Juli hatte das Landgericht Mannheim – die erste Instanz – den Auftrag auf Aufhebung des Haftbefehls noch abgelehnt, unterstützt von der Staatsanwaltschaft. Obwohl ich mit Jörg Kachelmann nicht befreundet bin, ja in den frühen 90er Jahren sogar eine bösartige Klage des im Streit vom Schweizer Fernsehen geschiedenen «Wetterfroschs» überstehen musste, freue ich mich über den zweitinstanzlichen Entscheid auf Haftentlassung.

Auch in der Schweiz gibt es gelegentlich überlange Untersuchungshaft, vor allem im Wirtschaftskriminalitätsbereich. Aber in der Regel sind hierzulande drei Bedingungen für Haft zu erfüllen: Dringender Tatverdacht und ernsthafte Befürchtung (a) einer Fluchtgefahr, (b) einer Verfälschung von Beweismitteln und (c) weiterer Vergehen – so die neue Eidgenössische Strafprozessordnung. Im deutschen Strafprozessrecht reicht offenbar der dringende Tatverdacht – und mitgespielt hat gewiss der Verdacht, die Schweiz würde ihren Bürger Kachelmann nach seiner Heimkehr nicht ausliefern. Das sagte jedenfalls der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim. Jetzt hat das offenbar keine Rolle mehr gespielt.

Jedem Beobachter des «Verfahrens gegen Kachelmann» waren schon lange Fragezeichen aufgestiegen. Im Juni hatten «Der Spiegel» und «Die Zeit» umfangreiche Dossiers veröffentlicht. Sie weckten massive Zweifel am Tatverdacht der Vergewaltigung einer Freundin Kachelmanns. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hatte die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel gefolgert, dass die Angaben der Opferzeugin nicht einmal den qualitativen Anforderungen einer tragfähigen Aussage genügen würden. Höchstwahrscheinlich habe die Anzeigestellerin die behaupteten Vergewaltigungshandlungen nicht erlebt.

Auch ein zweites Gutachten – diesmal für die Verteidigung – des angesehenen Münsteraner Gerichtsmedizinprofessors Bernd Brinkmann verstärkte das Misstrauen. Nach Brinkmanns Einschätzung hat sich das Opfer selber verletzt. «Die Beweise zerrinnen den Staatsanwälten geradezu unter den Händen», schloss «Die Zeit». Aber «der Schaden, den Kachelmanns Ansehen erlitten hat, ist total».

Das führt uns auf eine zweite Ebene. Was haben die Medien da veranstaltet? Schon eine Woche nach Kachelmanns Verhaftung am 20. März auf dem Frankfurt Airport entrüstete sich die Sonntagsausgabe der «Frankfurter Allgemeinen» in einem «Protokoll eines beispiellosen Journalismus des Verdachts»:

    «Nichts war über das Privatleben des populären Jörg Kachelmann bekannt. Bis er am Montag verhaftet wurde, weil er seine Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll. Seit diesem Moment gilt den Medien jedes Barthaar als Indiz eines möglichen Verbrechens und das Verbergen alles Privaten als Beweis».

Aber das war nur der Anfang. In unschöner Regelmässigkeit tröpfelten die «Kacheliana» aus der Boulevardpresse und vor allem aus dem Internet. Meist waren es «Beichten» des angeblichen Opfers oder anderer bekennenden Lebensabschnitts-Gespielinnen. Jüngster Höhepunkt: «Polizeiprotokolle enthüllen die Wahrheit der Liebe von Petra und Jörg – So machte er die Geliebte zu seiner Sex-Sklavin» («Sonntagsblick» vom 25. Juli). «Die Wahrheit» wird da keineswegs enthüllt, sondern die einseitige, nicht hinterfragte Behauptung einer Frau, die laut Gerichtsexperten längst einiger Lügen überführt ist. Davon kein Mucks im «Sonntagsblick» – es hätte ja die saftige Story verwässert. «Mit Dutzenden von Frauen habe er sie betrogen», schildert die Anzeigestellerin Jörgs Geständnis. Ob die andern «Opfer» – von denen zwei angeblich Sadomaso-Erinnerungen preisgaben – vertrauenswürdiger sind?

Am weitesten ging der «Blick am Abend». Er hatte sogar einen erotischen E-Mail-Verkehr «enthüllt» (gekauft?), den «der Schleimer» Kachelmann mit einem Schlagersternchen ausgetauscht haben soll. Kachelmanns Anwalt verlangte eine Abstandserklärung, laut der das Haus Ringier und andere Verlage offenbar auf Wiederholung verzichten wollten. Genützt hat’s nichts. Es wurde laufend Neues nachgeschoben. Wenn immer die grauslige «Bunte» einen neuen Knochen vorlegte, zitierten auch renommierte Portale wie «tagesanzeiger.ch» das Behauptete.

Der Schweizer Journalistenkodex schreibt in Richtlinie 7.2. treuherzig:

    «Journalisten wägen die beteiligten Interessen (der Öffentlichkeit und der Privatsphäre) sorgfältig ab. Namensnennung ist zulässig, sofern eine Person in der Öffentlichkeit allgemein bekannt ist und der Medienbericht damit im Zusammenhang steht.»

Kachelmann ist bekannt als Wetterfrosch und eher glückloser Unterhaltungsmoderator (in Deutschland). Das steht in keinem Zusammenhang mit der bereits arg löchrigen Vergewaltigungsbehauptung.

Selbst wenn Kachelmann – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen werden sollte, wäre sein Ruf dahin. In der Öffentlichkeit stünde er dank den Medien weiterhin als Sexmonster, als Ritter Blaubart da. Eben: Protokoll eines beispiellosen Journalismus des Verdachts. Mit vernichtenden Wirkungen.

Der Jurist Peter Studer war Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» und des Schweizer Fernsehens, bevor er von 2001 bis 2007 den Schweizer Presserat präsidierte. Als Chefredaktor hatte er Jörg Kachelmann Anfang der 90er Jahre die Wettermoderation am Schweizer Fernsehen übertragen.

von Peter Studer

12 Bemerkungen zu «Kachelmann auf freiem Fuss – Blick zurück und nach vorn»

  1. Fred David:

    God save old fashioned journalism. Danke, Peter Studer.

  2. John Schneider:

    Danke Herr Studer! – Gratuliere zu dem Text. – Auch die Tagi-Redaktionsleitung sollte den Artikel von Herrn Studer seinen RedaktorInnen ins Gebetbuch legen. Wer den Tagi aufmerksam liest, findet schier wöchentlich solche “Protokolle eines beispiellosen Journalismus des Verdachts. Mit vernichtenden Wirkungen.”

  3. Markus F. Baumgartner:

    An dieser Misere haben wir, alle Leser die Hauptschuld. Wir sind doch die, die diese reisserischen Zeilen kaufen. Das Selbe gilt zur Zeit auch für den Bootsfahrer auf dem Bielersee ! Die Polizei “glaubt und vermutet” und die Boulevard-Presse weiss es bereits zu wissen ! Es ist einfach zum kotzen !!!

  4. In der Berichterstattung über Kachelmann zeigt sich die Qualität des Pressrates in der Ära Studer. Will sagen, die Saat der Studer-Ära trägt nun die Früchte. Mit Haldimans-Abgang (pseudo-investigativer Journlaismus mit versteckter Kamera) hoffe ich, dass diese Art endlich ausstirbt. Der gegenwärtige Pressrat ist viel härter mit den Sündern aus den eigenen Reihen und fairer mit den Beschwerdeführern als Peter Studer zu seiner Zeit. Die wissenschaftliche Aufarbeitung jener Periode wäre überfällig.

    Im übrigen hat Peter Studer als Journalist (vielleicht nicht als Anwalt) die Erklärung über die Rechte und Pflichten, über die er sich hier mokiert, unterschrieben. Oder nicht?

  5. E. F.:

    http://www.blick.ch/news/schweiz/zentralschweiz/blut-schreie-aus-dem-wc-fenster-152363 – bei diesem Artikel, der von einem Journalisten verfasst wurde, welcher wohl aich die «Pflichten» kennen sollte, wird der seltene Vornamen mit dem Wohnort gepaart, womit sofort und ohne Hürde alles über das Oper erfahren werden kann. Einfach eine Sauerei.

  6. Nicky:

    Peter Studer erzählt nur einen Teil der Geschichte. Den anderen, gesellschaftlich relevanteren Teil, wischt er unter den Teppich. Nämlich das Problem der Manipulation der Medien durch die betroffenen Parteien.
    Es liegt mir fern, hier die Medien als manipulierte Opfer darzustellen, das sind sie gewiss nicht. Auch sie haben ihre Interessen in diesem unwürdigen Spiel, genauso wie die Leser auch. Aber es sollte bei einer solchen Betrachtung doch nicht vergessen gehen, dass Herrn Kachelmanns Anwalt von Beginn weg die Medien benutzt und mittels der Medien Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt hat.
    Auch über die Freilassung kommunizieren Kachelmann und sein Verteidiger ja sehr offenherzig und äusserst medienträchtig. Die Verhandlung steht noch bevor, aber Kachelmann gibt dennoch ein Interview ums andere und zwar nicht nur an Pressekonferenzen, sondern auch direkt einzelnen Medien.
    Ich jedenfalls mag in diesen Chor der Empörten genauso wenig einstimmen wie in den Chor der Boulevardsäue.

  7. Fred David:

    @) Nicky, ich teile Ihre Sicht, was den Versuch der Verteidigung angeht, Medien zu manipulieren. Aber das zählt zu deren legitimem Geschäft. Medien müssen selber abschätzen können, ob sie die Manipulation durchschauen.

    Interessant zu beobachten war übers Wochenende, wie sich z.B. “Bild” und “Bild am Sonntag” an K. heranschleimen, was durchaus mit der angeblichen 2-Mio-Klage von K. zusammenhängen dürfte.

    BamS gewährte K. einen ganzsseitigen Frontaufmacher inkl. grossem Interview, was einen vergessen lassen konnte, dass er noch immer Angeklagter mit schwerwiegendem Tatvorwurf ist. “Bild” online liess K. live über die formidable Kameradschaft im Knast etc. schwärmen. Die Geschichte kippt jetzt ins andere Extrem: K. der Held.

    Vernünftig wäre es, den Prozess im September abzuwarten.

    Aber können Medien überhaupt abwarten? Akzeptieren Leser Medien (und sind sie bereit, dafür auch noch Geld zu zahlen), die sagen: Wir wissen auch nicht wirklich, was da passiert ist, es ist von aussen nicht recherchierbar: Aussage gegen Aussage? @)Markus F.Baumgartner weist oben zurecht auf diesen Zwiespalt hin.

    Vielleicht sollte man eine neue Berufsgattung schaffen: Geschichtenerzähler, oder eleganter: story tellers. Ist ja eine legitime Form der Unterhaltung, sofern das Persönlichkeitsrecht nicht zerhäkselt wird. Was vielleicht die heilsame Folge hätte, dass man story tellers nicht mehr dauernd als glaubwürdige Informationsquelle zitiert und abschreibt.

    Infotainment hat offenbar allmählich eine Grenze erreicht, wo sich Spreu vom Weizen trennen lassen sollte, wobei der “Weizen” allerdings kein Recht auf Langweile zugesprochen erhielte.

    Nur: Machen Leser (und Anzeigenkunden) das wirklich mit?

  8. Fred David:

    …was ich noch nachtragen wollte: Ein Freispruch mangels Beweisen (“Aussage gegen Aussage”) hätte denn doch eine ganz andere Qualität als eine Feststellung der Unschuld durch das Gericht.

    Man sollte wirklich das Gerichtsurteil abwarten, und sich in diesem Fall weder vor den einen noch andern Karren spannen lassen. Einfach mal nix drüber schreiben, bis Klarheit herrscht.

  9. Mara:

    Ein Anwalt des Herrn Kachelmann ist ein erfahrener Medienprofi – der es sehr schnell geschafft hat alle unliebsamen Veröffentlichungen die seinem Mandanten im Prozess schaden könnten zu unterbinden. Übrig geblieben sind lediglich Berichte die ihm im weiteren Prozess nützlich sind – weil sie die Glaubwürdigkeit der anderen betroffenen Personen untergraben.

    Und von wegen Haft, Fluchtgefahr ist eine mögliche aber nicht ausreichende Bedingung für die Haft – und in dem Sinne werden nun mal alle Ausländer gleich behandelt.

  10. Fred David:

    @) Ja, Mara, vielleicht wär doch mal eine runde Geschichte über die Marketingmaschine des Herrn K. angebracht (ein paar Ansätze dazu gab es z.B. gestern im “Tagi”).

    Dass jenes Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des Opfers erschüttert, von Ks Anwalt bezahlt und gestreut wurde, ist mir als Leser entgangen. Selber schuld.

    Dass aber die vom Gericht zum selben Sachverhalt bestellte Expertin ihr Gutachten nicht so eindeutig verstanden haben will, wie das von der Verteidigung gestreut wurde, habe ich noch im Ohr.

    Und dass der Gutachter der Verteidigung an Herrn Ks voreiliger Siegesfeier kürzlich in Köln teilnahm, wo eine grosse Gästeschar, darunter viele Journalisten, mit italienischen Köstlichkeiten freigehalten wurde, erfuhr ich auch eher beiläufig, auch wenn er nur am Tresen einen Kaffee getrunken hat, um Herrn K. einmal persönlich live zu erleben, für den er ja das Gutachten schrieb.

    Gegen diese Marketingmaschine hat eine Staatsanwaltschaft einen schweren Stand, nicht zu reden vom tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Opfer.

    Das alles aber soll den klugen Text Peter Studers nicht erschüttern. Nur etwas ergänzen.

  11. Mara:

    @Fred David

    Egal wie das Verfahren letztendlich ausgehen wird, die öffentliche Meinung wird, so glaube ich, nicht mehr in erster Linie von den Erkenntnissen des Gerichtsverfahren gebildet sondern von den durch die Beteiligten gestreuten Informationen. An einem Freispruch mangels Beweises wird der Verdacht klebenbleiben – und das ins öffentliche gezogene Privatleben – und bei einer Verurteilung wird es teilweise heissen, das wäre ein Exempel statuiert worden.

    Egal wie gut und objektiv die Grosse Kammer jetzt arbeitet, welches Opfer eines Promis wird in Zukunft sich nicht sehr genau überlegen ob es zu einer Anzeige bereit ist? Und das ist für mich das mit Abstand unbefriedigenste Ergebnis.

  12. Fred David:

    @) Mara, die Begleitumstände des Falls sind in der Tat vielfältig schillernd. Stoff für Juraseminar und Journalistenschulen.

    Möchte gern mal wissen, wie Journalistenschüler das sehen. Vielleicht gibt’s ja doch einige, die medienspiegel.ch lesen. Oder sind die so schüchtern und schweigsam?

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