Ein Mal Hooligan, immer Hooligan?
«Entlarvt die Chaoten», forderte ein Frontpage-Kommentar im «Tages-Anzeiger» vom vergangenen Donnerstag (online nicht frei zugänglich). Die abgebildeten, mutmasslichen Hooligans waren im zugehörigen Artikel aber dennoch unkenntlich gemacht worden.
Nur zwei Tage später scheint die Online-Redaktion des «Tages-Anzeigers» diese Zurückhaltung bereits abgelegt zu haben. Gut erkennbar werden die «mutmasslichen Straftäter» nun auf Fotos der Berner Kantonspolizei in einer Bildergalerie an den Internet-Pranger gestellt. Im Artikel dazu heisst es:
- «Mit der Veröffentlichung im Internet machen die Untersuchungsbehörden von einer gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, wonach die Öffentlichkeit bei der Aufklärung von schweren Straftaten zur Mithilfe aufgefordert werden kann.»
Nach den «Schlägern von Kreuzlingen» muss nach deren Verhaftung (und Wiederfreilassung) zum Beispiel nicht mehr gefahndet werden. Die Unterstützung durch die Bevölkerung hat sich damit erübrigt. Trotzdem sind Video und Standbilder der prügelnden Idioten (Update: «Schweizer ohne Migrationshintergrund», übrigens) auf verschiedenen Websites nach wie vor einsehbar, so etwa auf «tagesanzeiger.ch» (hier, hier, hier etc.), auf «20minuten.ch» oder auf «blick.ch».
Zumindest nachdenken sollte man über dieses Thema schon, finde ich.
Beim Schweizer Fernsehen hat man dies offenbar bereits getan, wie die aktuelle Ausgabe des internen Newsletters der SF-Chefredaktion zeigt:
- «Gemäss dem Geist unserer [publizistischen] Leitlinien ist klar, dass wir diese Bilder nicht oder nur gepixelt veröffentlichen. Das gilt für Internet und Broadcast. Wir sind nicht der verlängerte Arm der Strafverfolgungsbehörden. Wir wollen auch nicht dazu beitragen, dass zum Beispiel ein Lehrling, der nach dem Spiel als Mitläufer aufs Spielfeld gerannt ist, seine Lehrstelle verliert. Bilder, die wir im Fernsehen zeigen, haben eine x-fach denunziatorische grössere Wirkung, als wenn sie die Polizei auf einer Webseite bringt.
[…]
Es gibt Ausnahmen, doch die Latte ist hoch. Wir veröffentlichen zum Beispiel Bilder, wenn es um die Fahndung nach einem schweren Gewalttäter geht, dem Delikte gegen Leib und Leben vorgeworfen werden oder der aus dem Gefängnis flüchten konnte. Auch bei Entführungen, die möglicherweise aufgeklärt werden können, ist das öffentliche Interesse gegeben.»
Bemerkungen
Gut gestellte Fragen, auf die man noch nicht so recht eine Antwort weiss.
Die Thurgauer Kantonspolizei stellte das im Text erwähnte Video (aufgenommen mit einer Ueberwachungskamera in einer Unterführung) von drei jungen Männern ins Netz, die einen Vierten, zufällig des Weges Kommenden mit Schlägen schwer und bösartig misshandelten.
Innerhalb von zwei Tagen war der Fall aufgeklärt, die Prügler konnten einvernommen werden.
Ohne das Video wäre das nicht gelungen, da es keine Augenzeugen gab.
Hier hat die Polizei sicher richtig gehandelt, aber eben: Was mal im Netz ist, kann nicht mehr einfach zurückgeholt werden, obwohl die Polizei das Video sofort abschaltete.
Die drei Prügler werden damit noch lange konfrontiert werden. Das hat insgesamt sicher eine abschreckende Wirkung, aber eben auch eine strafverschärfende, ohne dass es dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.
Für solche Massnahmen muss schon ein schwerer Tatsbestand vorliegen. Eine Prügelei mit der Polizei reicht noch nicht.
Es bleiben viele rechtliche Fragen und Medien müssen in jedem Einzelfall sehr sorgfältig abwägen, wie sie sich verhalten. Das ist Chefsache.
Die Entscheidung, was bei solchen Ereignissen zu Fahndungszwecken ins Netz darf, muss vermutlich, wie z.B. beim Telefonabhören, künftig ein Richter treffen.
Aber dazu muss die Rechtsgrundlage erst geschaffen werden. Damit wäre auch für die Medien die Sache klarer.
Von: Fred David am 30.05.09 17:17
Posted on 30.05.09 17:17
Ich würde mal behaupten, ein veröffentlichtes Standbild im Thurgauer Quartieranzeiger (falls es den gibt), oder an zwei, drei lokalen Schulen, hätte vollkommen ausgereicht, um die drei Prügelbubis dingfest zu machen. Alles andere dient höchstens der persönlichen Lustbefriedigung des kläffenden Kommentarvolks (siehe Newsnetz). Mir persönlich wird von solchen Prügelvideos (und Kommentaren) eher schlecht. Und dann dient es selbstverständlich noch der Klickoptimierung des vereinten internationalen Netzboulevard.
Von: Ugugu am 30.05.09 20:02
Posted on 30.05.09 20:02
Wenn es darum geht, Leute dingfest zu machen, die in einer Bahnhofunterführung andere Leute spitalreif schlagen, dann finde ich es absolut legitim, dazu das Internet einzusetzen. Denn die Schläger nehmen es in Kauf, dass ihre Opfer bis ans Ende ihrer Tage verkrüppelt sind. Da ist es vertretbar, dass diese Galöris bis ans Ende ihrer Tage im Internet sichtbar sind. Feinsinnige Bedenken bezüglich Datenschutz sind da fehl am Platz.
Mir wird schlecht ab den Prügeleien – nicht ab der Fahndungsmethode.
Von: Bobby California am 30.05.09 22:21
Posted on 30.05.09 22:21
Zwischen dem Pranger und Fahndungsfotos besteht ein grundsätzlicher Unterschied: Der Pranger war bzw. ist eine Art Strafvollzugsmassnahme. Sinn und Zweck von Fahndungsbildern ist das Auffinden von flüchtigen Straftätern.
Von: Framstag Sam am 31.05.09 12:20
Posted on 31.05.09 12:20
@)Framstag Sam: Ist die Fahndung abgeschlossen, ist es schon ein Pranger, weil das Video ja irgendwo im Netz bleibt. Ueber google wird es unter "Kreuzlingen gewalt video" mit Sicherheit noch sehr lange und leicht zu finden sein. Bei der Arbeitssuche nicht gerade hilfreich.
Ist das angesichts der sinnlosen Brutalität des Vorgangs schlimm? In diesem Fall kann man sagen: nein.
Aber eine Rechtsgrundlage braucht es trotzdem. Man kann das nicht dem freien Ermessen von Polizei und Medien überlassen. Der abwägende Entscheid durch einen Richter scheint mir angemessen. Das ist ohne grossen Aufwand machbar, ohne die Fahndung zu behindern
Zur Abschreckung genügt es, dass potentielle Täter damit rechnen müssen, dass ihr Tat-Video unrückholbar weltweit abrufbar sein kann und dass sie das womöglich ihr ganzes Leben begeleitet, auch wenn die Strafe erledigt ist.
Das Argument von ugugu wegen der Steigerung der click rates unter scheinheiligen Vorwänden ist nicht abwegig.
Das Thema hat wirklich viele Faszetten und es lohnt sich, darüber zu diskutieren.
Von: Fred David am 31.05.09 16:26
Posted on 31.05.09 16:26
Gestern kam eine Psychologin im Fernsehen, die sagte, dass das Anprangern eine abschreckende Wirkung auf die Tunichtguts hat. Da ist sicher was dran.
Die Prügler lachen sich doch ins Fäustchen, wenn wir hier feingeistig über Datenschutz diskutieren. Mit anderen Bevölkerungsgruppen hätte ich durchaus Mitleid, wenn sie im Internet angeprangert würden, also zB mit politischen Aktivisten oder auch mit dem Schwarzen Block. Aber wenn irgendwelche Heinis andere verprügeln oder stundenlang Bahnhöfe lahmlegen, dann ist mein Mitleid wegen Datenschutzverletzungen sehr klein. Diese Leute lassen in der Öffentlichkeit die Sau raus, also ist es von mir aus gesehen legitim, wenn sie in der Öffentlichkeit (also im Internet) sichtbar werden.
Übrigens stellt sich das gleiche Problem an anderen Orten. Zum Beispiel ist auch ein Diskussionsbeitrag im Newsnetz permanent sichtbar. Wer dort fleissig Kommentare schreibt, muss damit rechnen, dass seine gesammelten Kommentare jahrelang für jedermann im Internet abrufbar sind. Für mich ist deshalb klar: ich schreibe nie wieder einen Kommentar im Internet-Zweinull mit meinem richtigen Namen.
Von: Bobby California am 31.05.09 19:21
Posted on 31.05.09 19:21
Passt vielleicht nicht so ganz zum Thema, eventuell aber doch:
Der Tagi sucht jetzt neu Leserreporter. Mit einem ganzseitigen Inserat in der Ausgabe vom 2. Juni. Auf der "Hintergrund"-Seite wird dem geneigten Leser das ganze erst schmackhaft gemacht, mit einem Artikel über die "neue" Zeitung aus Japan (oder Korea), die von Lesern gemacht wird.
Toll daran ist: Im Kleingedruckten des Inserats steht auch, dass kein Honorar gezahlt wird und der Leserreporter gefälligst dafür sorgen soll, dass die Menschen auf dem Bild mit dem Bild einverstanden sind.
Das ist praktisch für Tamedia: Nix zahlen und bei rechtlichen Problemen auf den Gratismitarbeiter verweisen.
Obwohl, so genau wird Tamedia das dann nicht nehmen, ich war schon zwei Mal ungefragt im Blatt. Insofern bin ich als Chaot entlarvt.
Von: faulmurf am 02.06.09 21:20
Posted on 02.06.09 21:20