«BaZ»-Sozialplan: Friss oder schweig

Eigentlich wollte die Journalistenorganisationen Impressum auf Ihrer Website und in ihrem/ihrer(?) Newsletter von der «Entlassungswelle» bei der «Basler Zeitung» (s. dazu hier) und dem damit verbundenen Sozialplan berichten:

    «Kurz vor dem Versand dieser Newsletter liess die Geschäftsleitung der Basler Zeitung Medien die Redaktionskommission folgendes wissen: Jegliche Kommunikation über den Sozialplan führe dazu, dass sich die GL nicht an den Sozialplan halte. Um die Betroffenen nicht dem Risiko auszusetzen, ihre Rechte durch einen Rechtsstreit durchsetzen zu müssen, verzichten wir auf den Bericht zu Inhalt und Zustandekommen des Sozialplans.»

Vielleicht gehört die Schweigepflicht ja zu solchen Vereinbarungen. Ich weiss es nicht. Aber muss man deshalb gleich mit einer Kollektivstrafe drohen?

von Martin Hitz

2 Bemerkungen zu ««BaZ»-Sozialplan: Friss oder schweig»

  1. tantalizer:

    bei der konkurrenz ist es kaum besser – totschweigen, schweigen, stille im walde. angeblich zum schutz der betroffenen.

  2. Meine Kontakte haben mir eine Kopie des Sozialplans zugespielt.

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