Weisch no?

Online-News anno 1981 (via «TechCrunch»):

von Martin Hitz

12 Bemerkungen zu «Weisch no?»

  1. Oliver:

    Grossartig! Die waren damals schon weiter als viele Schweizer Verleger heute…

  2. mds:

    Gab es damals schon Flash?

    Mein Browser, den ich gerade verwende, unterstützt leider kein Flash, heute und jetzt, entsprechend gibt’s kein «Weisch no» …

    Kurz gesagt: Ein paar Worte dürfte man ruhig schreiben!

  3. Stüby:

    Ja, sackwitzig! Aber wie stehts mit dem copyright? Ist der medienspeigel denn in dessen besitz oder zeigt er gar schamlos beiträge von kollegen, die – sofern sie noch am leben sind – jetzt um ihr honorar geprellt werden? bitte um aufklärung!

  4. Der vorliegende Videobeitrag wird auf YouTube mit einem Code zum “Einbetten” angeboten. Er wird also auch auf dem Medienspiegel von YouTube ausgeliefert. Will der Urheber (KRON-TV?) dessen Verbreitung unterbinden, reicht ein E-Mail an YouTube, und das Video ist auch auf dem Medienspiegel nicht mehr zugänglich:
    “Anytime YouTube becomes aware that a video or any part of a video on our site infringes the copyrights of a third party, we will take it down from the site. We are required to do so by law. If you believe that a video on the site infringes your copyright, send us a copyright notice and we will take it down.”
    (http://www.youtube.com/t/howto_copyright)

  5. Stüby:

    Aha, jetzt versteh ich. Copyrights dürfen von medienspiegel via youtube verletzt werden, solange der tatsächliche inhaber der rechte nicht reklamiert. Alles klar. Sorry, dann sind sie natürlich fein raus. Aber darf in diesem umfeld auch werbung geschaltet werden? Bitte erneut um aufklärung und entsprechenden youtube-paragraphen.

  6. Liebe/r Herr/Frau Stüby,
    könnte es sein, dass Sie sich auf die Kontroverse “Newsnetz vs. SF” beziehen? Wer sagt denn, dass im Fall des hundertfach eingebetteten Videos “1981 primitive Internet report on KRON” das Copyright verletzt wurde? Meines Erachtens besteht zwischen “Einbetten” und “Abkupfern” ein entscheidender Unterschied (vom kreativen Co-Branding gar nicht zu reden). Oder wollen Sie jetzt YouTube verbieten?

  7. @ stüby: oh je, wie kleingeistig. schauen sie hier und heute zum ersten mal in ein blog? macht den anschein. surfen sie einfach weiter, vielleicht werden sies dann auch mal begreifen wie das funzt mit youtube und dem ganzen social media dings. und bis dahin einfach nicht zu wild in den blogs rumreklamieren und die blogpolizei denen überlassen, die davon auch was verstehn. mit verlaub.

  8. ähem, das video dreht seit mindestens 9 monaten die runde auf youtube. ich vermute mal, in san francisco, der heimatstadt von “kron tv”, haben sie auch schon mal was von youtube gehört.

  9. Stüby:

    Will sie echt nicht mehr länger mit kleingeistigem kleinkram belästigen und verspreche, dass dies mein letzter beitrag ist. Aber meine letzte frage blieb leider unbeantwortet. Sie betraf das einbinden von werbemitteln (medienjobs.ch, bitte rechts oben gucken) in unmittelbarer nachbarschaft von lustigen youtube-videos. Darf man das denn? Ich hab da irgendwie so einen passus im kopf, kann mich aber täuschen.
    Den rest hab ich glaubs jetzt verstanden: copyright-verletzungen sind kein offizialdelikt, solange niemand reklamiert, ist alles prima. Wenn man “einbettet” dann liegt man richtig, wenn hunderte gleichzeitig “einbetten” dann noch viel besser. Und wenn das während neun monaten passiert, dann kommt das gewohnheitsrecht zur anwendung. Das gilt aber nur für blogs. Und da ist law-and-order-mentalität (blogpolizei) nicht erwünscht. Oder ist das jetzt wieder komplett falsch?

  10. @ stüby: mir ist kein fall bekannt, in dem z.b. ein musikproduzent einen blogger verklagt hat, weil er ein bei youtube illegal hochgeladenes musikvideo eingebettet hat. selbst dann nicht, wenn es sich um ein blog handelt, das quasi nur solche videos postet, also null eigene schöpfungstiefe hat. wenn schon reklamieren die rechteinhaber 1.0 bei youtube direkt, was ja in den letzten monaten zu vorher nichtgekannten löschaktionen geführt hat.

    es gibt hunderttausende blogs, die youtube videos präsentieren und gleichzeitig werbung laufen haben. dass bisher niemand auch nur einen dieser blogger angezeigt hat, heisst mit andern worten: man darf. wäre das einbetten von musikvideos justitiabel, wären die konzerne schon lange auf einzelne blogger losgegangen, wie sie das im fall von mp3 downloads ja fleissig tun. das wäre nämlich billiger und medienwirksamer, als sich mit den juristen von youtube rumzustreiten.

    insofern mal entwarnung.

    wichtiger aber: ich fnde es unfair, wenn sie hier dem hitz zwischen den zeilen unterschieben, er tue etwas unrechtes. vor allem die art, wie sie das tun, ist der hammer. sie haben da so einen passus im kopf und schieben die beweislast dann einfach mit der frage “darf man das?” an hitz ab. statt den passus selber zu suchen und hier auf den tisch zu legen. das ist allerbilligste polemik, lieber stüby. unterlegt von einem eklatanten nichtwissen über die standards im web 2.0.

    und ja, wenn hunderte einbetten, liegt man vermutlich richtig. “die weisheit der vielen” nennt man das. es gibt ein buch mit dem gleichen titel, einfach kaufen.

    und ja, auch ihr letzter satz, die law-and-order mentalität sei bei den bloggern nicht erwünscht, ist komplett falsch. es gibt keinen medienbereich, der sich so offen der kritik stellt, wie blogs. was einer art regulativ gleichkommt, das dafür sorgt, dass alles im bereich des gesunden menschenverstands abläuft. wer als blogger dauernd schummelt oder sonstwie übertreibt, kommt von anderen bloggern sehr schnell an die kasse. die klassische medienkritik ist im vergleich dazu quasi inexistent.

    sonst noch fragen?

  11. Das Video wurde übrigens von Steve Newman, dem Produzenten des Berichts, “upgelodet”. In seinem YouTube-Profil schreibt er:
    “My weathercasts and various promos from several television stations between 1971 and 2001. All copyrights are acknowledged.”

    Und nur ganz nebenbei: Der Clip wird auch auf der Website des Senders KRON-TV, der ihn ursprünglich ausgestrahlt hatte, zum Einbetten via YouTube angeboten.

  12. dada:

    @ Stälty: Der Unterschied zu tagi.ch/SF ist simpel: Der Tagi nimmt SF-Material, buttert es in einen eigenen Tagi-Player und klebt erst noch sein eigenes Logo drauf. Beim Medienspiegel. wird ein Youtube-Video in einem Youtube-Player eingebettet, ohne Medienspiegel-Logo. Zudem darf der Hitz getrost davon ausgehen, dass Youtube dafür sorgt, dass nur legale Inhalte auf der Plattform angeboten werden. Aber darum gehts Ihnen, lieber Stüby, im Grunde wohl gar nicht.

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