Newsnetz - schamlos «co-branden» und abkassieren
Vor gut drei Jahren hat der Verband Schweizer Presse in einer Medienmitteilung (s. dazu auch hier) die «Minimalforderung» zur Diskussion gestellt,
- «privaten Internet-Anbietern den unentgeltlichen Zugang zu SRG-Inhalten für das Streamlining [sic!] von Filmen, O-Tönen usw. zu ermöglichen, da die Herstellung dieser Inhalte ja schon durch Gebühren, d.h. durch die Allgemeinheit finanziert worden ist.»
Ziemlich dreist deshalb das «Co-Branding», das sich NewsnetzTagiBaZetc z.B. in diesem, von Werbung umgebenen Artikel erlaubt:

Update: Rainer Stadler hat das Thema für «NZZ Online» (und die morgige «NZZ»?) aufgenommen und bei Newsnetz und SF nachgefragt: «Konflikt um SF-Bildmaterial»
Bemerkungen
Es geht auch "umgekehrt", wie bspw. bei 20min.ch. Dort werden YouTube-Videos (siehe Beispiel hier) in einem eigenen Player eingebunden und nur diskret auf die Quelle hingewiesen...
Von: BloggingTom am 28.01.09 13:48
Posted on 28.01.09 13:48
Ich bitte euch! Diese Videos waren doch frei im Internet verfügbar!
(ein Ironie-Smilie erübrigt sich hoffentlich)
Von: Matthias am 29.01.09 08:29
Posted on 29.01.09 08:29
Newsnetz scheint es generell mit dem Urheberrecht nicht so genau zu nehmen…
Von: Dom Dada am 29.01.09 23:58
Posted on 29.01.09 23:58
....oder hier
Von: dada am 31.01.09 20:53
Posted on 31.01.09 20:53
Was ist mit URG Art. 28, Abs. 2: "Zum Zweck der Information über aktuelle Fragen dürfen kurze Ausschnitte aus Presseartikeln sowie aus Radio- und Fernsehberichten vervielfältigt, verbreitet und gesendet oder weitergesendet werden; der Ausschnitt und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben."
http://www.gesetze.ch/sr/231.1/231.1_006.htm
Demnach ist das Vorgehen vom Tagi voll OK. Oder? Die Forderung der Verleger ist damit insofern erfüllt, als sie "kurze Ausschnitte" von SRG-Material verwenden dürfen. Du übrigens auch! Eine gesonderte Vereinbarung ist nicht nötig. Wobei: Ich bin kein Jurist. Aber der Paragraph tönt schon so, als ob "kurze Ausschnitte" quasi public domain sind, solange sie in aktuellem, journalistischem Zusammenhang verwendet werden. Mir erscheint die Regelung sinnvoll. oder bin ich vollkommen auf dem falschen Dampfer?
Von: Patrik am 02.02.09 15:23
Posted on 02.02.09 15:23
Lieber Patrik,
ich habe bei Peter Studer nachgefragt. Er antwortet:
"Gemäss Aktualitätsprivileg könnte ein Abdruck auf tagi online möglich sein, aber das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - UWG 2 und 5c - verbietet eine solche 'Übernahme und Verwertung', weil sie 'unlauter' ist: 'Übernahme und Verwertung des marktreifen Arbeitsergebnisses' eines Wettbewerbers 'ohne angemessenen eigenen Aufwand'."
Von: Martin am 11.02.09 20:11
Posted on 11.02.09 20:11
Aber was ist höher zu werten? Das Informationsbedürfnis (berücksichtigt im Urheberrecht) oder der Kommerz (geschützt durch das UWG)? Als Journalist stehe ich im Zweifelsfall auf der Seite des Publikums. Der inkriminierte Artikel ist auf tagi.ch leider nicht mehr vorhanden, aber ras. schreibt in seinem Beitrag zu dem Thema, dass es sich bei dem "etwa einminütigen Video um einen Ausschnitt aus der SF-Wirtschaftssendung «Eco»" gehandelt habe, also interpretierbar als nicht eine "'Übernahme und Verwertung des marktreifen Arbeitsergebnisses' eines Wettbewerbers 'ohne angemessenen eigenen Aufwand". Sondern - in meinen Augen - ein kurzer Ausschnitt "zum Zweck der Information über aktuelle Fragen" gemäss Urheberrecht. Muss erst jemand das Bundesgericht in der Sache bemühen, bis Klarheit besteht?
Von: Patrik am 12.02.09 12:52
Posted on 12.02.09 12:52