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2. März 2008

Sparschwein

UBS vs. «NZZ»?

    «Das Internet ist kein Schliessfach. Ist eine Information erst einmal in den virtuellen Raum des World Wide Web gelangt, ist es unmöglich, sie wieder wegzusperren. Diese Erfahrung macht derzeit die Bank Julius Bär»,
ist heute in der «NZZ am Sonntag» zu lesen (Artikel online nicht frei zugänglich). Diese Erfahrung macht nun offenbar auch die «NZZ» selbst, die Beat Brenners fasnächtlichen Kommentar vom 15. Februar 2008 zu Marcel Ospels Abwesenheit von der UBS-Jahrespressekonferenz laut folgender «Richtigstellung» «aus den Archiven und Datenbanken» zu löschen versucht:
    «In der NZZ vom 15. Februar 2008 wurden in der Kolumne <Reflexe> die Pressekonferenz der UBS und das Verhalten von Marcel Ospel unter Verweis auf den Fall Swissair kommentiert. Dabei wurden stark verkürzte, damit im Gesamtresultat irreführende und keinesfalls gewollte Schlussfolgerungen für Marcel Ospel und die UBS gezogen. Die Redaktion bedauert allfällig entstandene Missverständnisse und löscht deshalb den Artikel aus den Archiven und Datenbanken.» («NZZ» vom 27.2.2008)
Ein von «Cash daily» befragter Medienrechtler vermutet,
    «dass mit der Richtigstellung und der Löschung des Artikels einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung die Grundlage genommen wurde.»
Gerichtliche Auseinandersetzung? Bereits die Androhung eines kleinen Inserateboyköttchens dürfte vollends ausgereicht haben.

Wie dem auch sei: Selbstverständlich ist auch Brenners Ospel-«Reflexion» nach wie vor im Internet zu finden, nämlich als Screenshot aus dem E-Paper der «NZZ». Faksimile-Ausgaben lassen sich eben nur schwer zensurieren. Es sei denn, man greife auf Techniken früherer Zeiten zurück, als in Ungnade gefallene Politiker kurzerhand von Fotografien wegretouchiert wurden.

Wesentlich professioneller und realistischer erscheint da der (von der «NZZ» abgesegnete?) Umgang der SMD mit dem «zensurierten» Kommentar, der zumindest über meinen verschlungenen Zugang zur Schweizer Mediendatenbank weiterhin zugänglich ist, allerdings mit der Bemerkung:

    «Achtung: Beachten Sie bitte unten angehängte Richtigstellung.»

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Bemerkungen

Es wird interessant sein zu beobachten, ob und wie dieser Text die Unterdrückung überleben wird...

rober holzwart:

vielleicht müssen auch die brenners dieser welt zuerst einmal überlegen, bevor sie losschreiben. im artikel hat es drei aussagen, die, wenn sie stimmen würden, rechtliche konsequenzen für ubs und ospel hätten - und vom regulator verfolgt werden müssten. auch wenn man nach des volkes stimmung klecksert, müsste man beweise haben. p.s. mir ist ospel auch nicht sympatisch.

Rolf D.:

Welche drei Aussagen sollen das sein?

rober holzwart:

das wären:
...respektiert gewaltentrennung nicht (Aktienrecht / Sarbanes Oxley, muss UBS auch erfüllen).
... (Swissair) hebelte ospel gesetzliche regelungen aus (prozess steht erst an).
... der ubs hätte wegen nicht einwandfreier geschäftsführung die lizenz entzogen werden müssen (stimmt auch "bei strenger auslegung" nicht).

hätte die nzz diese behauptungen stehen lassen, hätten die anwälte der ubs einen teil der subprime-verluste an der falkenstrasse wieder eingetrieben. schweizer journalisten vergessen immer öfter, eine these ist kein beweis. in dubio pro reo, gilt weiterhin. auch wenn reo ein a....gesicht ist.-

Raffi Braun:

Bei allen drei Aussagen geht es um das gleiche: Ospel als Verwaltungsratspräsident gewährte der Swissair eigenmächtig Kredit. Dazu wäre die Geschäftsleitung befugt gewesen (operativ), das Aufsichtsgremium vergibt keine Kredite. SF DRS-"Reporter" konnte kürzlich problemlos darüber berichten. Es ist auch unbestritten, Arnold verliess im darauf folgenden Streit die UBS.

Die NZZ hat nicht aus rechtlichen Gründen den Schwanz eingezogen. Was sie andeuten, ist rechtlich absurd.

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