Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am Freitag letzter Woche (11. Mai) den Entwurf für eine neue SRG-Konzession (PDF, 30KB) in die Vernehmlassung geschickt. Die Anhörung dauert bis zum 8. Juni 2007. Die neue Konzession soll ab dem kommenden Jahr gültig sein.
Neu gibt die Konzession laut den Erläuterungen zum Entwurf (PDF, 50KB) der SRG vier Qualitätskriterien vor,
- «welche das Programmschaffen zu prägen haben und in den einzelnen Programmbereichen (Information, Unterhaltung, Bildung und Kultur) umzusetzen sind: Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Relevanz und journalistische Professionalität. Diese Kriterien sollen garantieren, dass die SRG-Programme hohen qualitativen und ethischen Anforderungen genügen und sich von kommerziellen Angeboten unterscheiden.»
Die Einhaltung der Kriterien soll einerseits von der SRG selber, andererseits aber auch durch eine externe, wissenschaftliche Programmbeobachtung überprüft werden. Damit soll der öffentliche Diskurs über die Qualität in den Programmen der SRG gefördert werden:
- «Vor allem der öffentliche Druck und die entsprechende Diskussion sollen die SRG dazu [an]halten, die Vorgaben betreffend die Qualität einzuhalten.»
Die SRG-Programme sollen laut Konzessionsentwurf «einen hohen Anteil an vielfältigen und innovativen Eigenproduktionen» umfassen, «die einen Beitrag zur schweizerischen Identität leisten». Wie in den Erläuterungen zum Entwurf zu lesen ist, soll mit diesen Vorgaben verhindert werden,
- «dass hauptsächlich eingekaufte Serien und Programmformate den Charakter des Service-public-Programmes prägen. Gefragt sind vielmehr innovative Eigenproduktionen, die eine identifikationsstiftende Wirkung (<Swissness>) entfalten.»
Die SRG kann ihre Programme auch via Internet verbreiten. Ihre Online-Auftritte sollen aber nur so weit gehen, wie sie «zur Unterstützung des Programmauftrages notwendig» sind:
- «Die Online-Informationen sollen deshalb in zeitlicher und thematischer Hinsicht einen direkten Bezug zu einzelnen Sendungen aufweisen und keine Auslagerung der verlangten Programmleistungen ermöglichen.»
Nicht nur Online-Sponsoring, sondern auch «einzelne elektronische Verbindungen zu andern Internet-Seiten (Links) gegen Geld oder geldwerte Leistungen» sollen der SRG künftig untersagt sein. Ob damit auch Angebote wie die derzeit von SF verlinkte «Alcatel-Lucent Live Sailing»-Website gemeint sind?