Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das neue Radio- und Fernsehgesetz sowie die entsprechende Verordnung per 1.April 2007 in Kraft zu setzen (Medienmitteilung des Uvek).
Im Gegensatz zum Verordnungsentwurf dürfen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Spielfilme nun weiterhin durch Werbung unterbrechen und nach wie vor Product Placement betreiben. Den Websites der SRG bleibt eigenständige Werbung und Sponsoring aber weiterhin untersagt.
Mehr Werbefreiheit erhalten hingegen die privaten Veranstalter (mehr Unterbrecherwerbung, Werbung für Schwachprozentiges, Split-Screen-Werbung etc.). Und wesentlich mehr Geld erhalten sie aufgrund des neuen Gebührensplittings.
Mit Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung steigen per 1. April die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen um 2,5 Prozent auf 462 Franken an, wobei das Radio leer ausgeht, die Gebühren für den Fernsehempfang hingegen um 4,1 Prozent erhöht werden.
Die Kabelnetzbetreiber werden schliesslich vom Bundesrat verpflichtet, neben den Schweizer Programmen auch bestimmte ausländische Sender zu verbreiten, nämlich Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno. Nicht nur SF-Chefredaktor Ueli Haldimann wundert sich.