Ein Berner Gericht hat am Mittwoch den «Weltwoche»-Journalisten Urs P(olterer) Engeler vom Vowurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. Das von Engeler veröffentlichte Dokument sei gar nicht als geheim eingestuft gewesen.
Der Bundeshauskorrespondent der «Weltwoche» hatte vor Jahresfrist den Vorentwurf zum neuen Staatschutzgesetz publik gemacht und war darauf von der Bundesanwaltschaft wegen Verletzung von Artikel 293 des Strafgesetzbuches angezeigt worden.
Über die Argumentation der Richterin mag Engler sich laut einer sda-Meldung aber nicht wirklich freuen. Lieber wäre ihm eine «demokratiepolitische» Begründung gewesen, denn für Engeler gehört Artikel 293 des Strafgesetzbuches abgeschafft. Im Artikel heisst es nämlich:
- «Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch Beschluss der Behörde im Rahmen ihrer Befugnis als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.»
In Engelers Horn bläst zumindest in diesem Zusammenhang in einem Communiqué auch die Mediengewerkschaft Comedia:
- «Festzuhalten bleibt, dass die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit durch Art. 293 StGB unterhöhlt wird, analog wie dies das militärische Gegenstück, Art. 106 MStG, macht. Die staatliche Geheimniskrämerei ist in dieser übersteigerten Form nicht zeitgemäss. Die Medien müssen im öffentlichen Interesse fragwürdige Vorgänge publizieren können.»
–> s. dazu auch «They kill the messenger»