In einem Interview mit «persoenlich.com» äussert sich der neue Chef des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), Martin Dumermuth, u.a. zur Frage, ob profitable Privatradio- und fernsehveranstalter ebenfalls öffentlich-rechtliche Gebührengelder erhalten sollen.
«Es wird kein Gewinnverbot für die Medienunternehmen geben, wie das in der Presse kolportiert wurde. Wenn jedoch ein splittingberechtigter Anbieter Gewinne macht, dann dürfen diese nicht ausgeschüttet werden, sondern sie müssen in der Radio- oder Fernsehstation bleiben und somit dem Programm selber zu Gute kommen.»
Das Gesetz sage einzig, dass nur dort Gebührengelder verteilt werden sollen, wo die Erfüllung des Leistungsauftrags nicht aus dem Markt heraus finanziert werden könne. Gewisse wirtschaftskräftige Agglomerationen könnten deshalb vom Gebührensplitting ausgeschlossen werden (s. dazu auch «Tele Züri: Ich will au!»).