Auf einem Abstimmungsprospekt der Stadtzürcher SP schmunzelt einem heute im Briefkasten der Filmemacher Samir entgegen. Und im Kleingedruckten des Flyers heisst es: «Achtung: Bei dieser Zeitung handelt es sich weder um Werbung noch um Reklame, sondern um eine politische Information. Darum darf sie auch in jene Briefkästen gesteckt werden, auf denen sich ein Stopp-Kleber befindet. Wir danken für Ihr Verständnis.»
Nein, wir haben keines und sind schon fast versucht, die Filmstiftung abzulehnen!
Die nachgestellen beiden Abschnitte stammen von der Post und werden auch von den Behörden entsprechen gehandhabt. So halten sich z.B. die politischen Parteien nach Rücksprache mit den öffentlichen Verwaltungen ebenfalls an diese “Richtlinien”. De facto sind dies die AGB eines Stopp-Klebers, obs einem gefällt oder nicht. Die SP habens einfach als einzige draufgeschrieben.
===folgend: Zitat der Schweizerischen Post===
Grundsätzlich werden unadressierte Mailings nur in Brief- und Ablagekästen ohne Kleber “Stopp – keine Werbung” zugestellt (“kommerzielle” Sendungen).
Promopost, das unadressierte Versandprodukt der Post, stellt folgende Sendungen trotzdem in alle Brief- und Ablagekästen zu (“offizielle” oder “nicht kommerzielle” Sendungen):
* Sendungen von Behörden, der Verwaltung und öffentlichen Unternehmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, soweit sie nicht vorwiegend kommerzielle Zwecke verfolgen
* Amtliche Anzeiger und andere amtliche Publikationsorgane
* Sendungen politischer Parteien
* Sendungen überparteilicher Komitees, die in einem konkreten Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen oder Abstimmungen stehen
* In Ausnahmefällen: Sendungen, die von allgemeinem öffentlichem Interesse sind, wie Telefonbücher, Fahrplaninformationen, Kleidersäcke.