Von Mark Eisenegger, Sibylle Oetiker und Mario Schranz
Die Berichterstattung über den Tod von Muammar Ghadhafi bzw. die Bilder, die in diesem Zusammenhang in die Medien gelangten, haben eine Debatte darüber ausgelöst, was aus einem medienethischen Standpunkt zulässig ist und wann die Grenzen des Zumutbaren überschritten werden: Dürfen die Bilder des getöteten Machthabers prominent gezeigt werden? An welcher Stelle dürfen sie gezeigt werden? Und welche Art von Todesbildern ist aus einem öffentlichen Interesse tolerierbar?
Peter Studer hat an dieser Stelle bereits zeitnah eine qualitative Einschätzung der Sachlage vorgenommen und dabei auf den wichtigen Punkt hingewiesen, dass sich Redaktionen in diesem Kontext auf einer Gratwanderung befinden, «historische Ereignisse» gebührend zu dokumentieren und gleichzeitig die Menschenwürde der Involvierten zu schützen.
Der fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich hat nun die Verwendung von Bildmaterial in Schweizer Medien im Zusammenhang mit dem Tod von Ghadhafi systematisch analysiert (vgl. www.qualitaet-der-medien.ch). In rund 40 wichtigen Medientiteln der deutschen, französischen und italienischen Schweiz wurde untersucht, welche Darstellungstechniken zur Visualisierung des Todes von Ghadhafi zum Einsatz kamen. In 365 Beiträgen der Gattungen Presse, Online und TV im Zeitraum vom 20. bis 24. Oktober 2011 wurde überprüft, wie im Rahmen der Ghadhafi-Berichterstattung mit Bild- und Videomaterial umgegangen wurde und inwieweit dabei medienethische Grenzen überschritten wurden. Die zwei Prinzipien – Dokumentationspflicht versus Bewahrung der Menschenwürde – waren in dieser Analyse leitend, um die Qualität der Berichterstattung der untersuchten Medien einzustufen. Jeder Beitrag über Ghadhafis Tod wurde analysiert und mit Bewertungspunkten versehen. Je mehr Negativpunkte ein Beitrag erhalten hat, desto stärker hat das jeweilige Medium gegen die ethischen Richtlinien verstossen (zum detaillierten Vorgehen s. unten). Dabei sind wir u.a. zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
Es zeigt sich erstens, dass die Bilder Ghadhafis nicht nur am ersten Tag nach seinem Tod gezeigt wurden, sondern dass auch noch in den Folgetagen eine intensive Verwendung der Todesbilder in den Beiträgen stattgefunden hat. Während in Presse- und vor allem auch in Onlinemedien der Tod Ghadhafis noch Tage danach ein Thema war, beschränkte sich die Berichterstattung im Fernsehen auf den ersten und den Folgetag.
Ein Vergleich zwischen den einzelnen Mediengattungen zeigt, dass die Onlinemedien nicht nur am intensivsten berichteten, sondern qualitativ auch am schlechtesten abschneiden (vgl. Abbildung). Insgesamt wurden in dieser Mediengattung ethische Richtlinien im Umgang mit dem Bildmaterial am häufigsten verletzt. Die Onlinemedien weisen im Rating durchschnittlich 6,7 Negativpunkte pro Titel auf und sind damit deutlich schlechter rangiert als das Fernsehen (3,1 Negativpunkte) und die Presse (1,5 Negativpunkte).

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Am stärksten gegen die ethischen Prinzipien verstossen hat mit Blick auf die verschiedenen Medientitel «Blick.ch» (19 Negativpunkte) mit überdurchschnittlich vielen problematischen Bild-Beiträgen. Mit der wiederholten Publikation der Bilder auch an den Folgetagen, der prominenten Platzierung von Bildstrecken und der häufigen Verwendung von Amateur-Videos, die das Sterben Ghadhafis zeigten, wurde hier weit jenseits eines öffentlichen Interesses an der Dokumentation eines historischen Ereignisses gegen das Gebot der Menschenwürde verstossen. Zudem wurden die Ghadhafi-Bilder teilweise auch in Berichten verwendet, die nicht mehr unmittelbar mit dem Tod des Herrschers zu tun hatten. In dieser Negativhierarchie folgen auf den weiteren Plätzen die Newssites «tagesanzeiger.ch», «bazonline.ch» und «bernerzeitung.ch» von Newsnet (je 12 Negativpunkte) sowie «20minuten.ch» (11 Negativpunkte). An sechster Stelle befindet sich mit dem Boulevardblatt «Blick» der erste Pressetitel (8 Negativpunkte). Weitere Titel mit intensiver und tendenziell problematischer Berichterstattung sind «20minutes.ch» (6 Negativpunkte), «aargauerzeitung.ch» (6 Negativpunkte), «Le Journal» von TSR1 (5 Negativpunkte) und «Tribune de Genève online» (4 Negativpunkte).
Eine ganze Reihe von Medientiteln hat im Gegensatz dazu mit ihrer Berichterstattung nicht gegen die ethischen Prinzipien des Journalismus verstossen. «Südostschweiz», «suedostschweiz.ch», die «Neue Luzerner Zeitung», «Le Temps», «20 minutes», «Basler Zeitung», die «Neue Zürcher Zeitung» und die Newssendung von Tele Ticino haben keine Negativpunkte erhalten. Diese Medien verzichteten gänzlich auf die Verwendung problematischen Bildmaterials. Anstelle der Todesbilder wurden häufig alte Archivbilder Ghadhafis verwendet oder es wurde auf andere Fotosujets zurückgegriffen (z.B. jubelnde Rebellen auf einem Panzer).
Die vollständige Analyse findet sich auf www.qualitaet-der-medien.ch (PDF).
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METHODIK: Kriterien für die Beurteilung der Qualität im Umgang mit dem fraglichen Bildmaterial
Der Journalismus steht vor der Quadratur des Kreises, «historische Momente» – wie jene des Todes einer wichtigen öffentlichen Person – bildlich zu dokumentieren, ohne dabei aber gegen die Menschenwürde zu verstossen. Die zwei Prinzipien – Dokumentationspflicht versus Bewahrung der Menschenwürde – waren in der vorliegenden Analyse leitend, um die Qualität der Berichterstattung der untersuchten Medien einzustufen. Jeder Beitrag über Ghadhafis Tod wurde analysiert und mit Bewertungspunkten versehen. Je mehr Negativpunkte ein Beitrag erhalten hat, desto stärker hat das jeweilige Medium gegen die ethischen Richtlinien verstossen. Die Punkte für die einzelnen Beiträge wurden wie folgt vergeben:
- Ethisch unproblematische Berichterstattung (keine Negativpunkte): Als ethisch unproblematisch wurde ein Beitrag qualifiziert, wenn die Todesbilder von den Medien nicht verwendet wurden oder wenn aus Gründen der Dokumentation eines «historischen Ereignisses» der Tod des ehemaligen libyschen Machthabers einmalig nur am ersten Tag (Online: Todestag; Presse: Tag darauf) bildlich festgehalten wurde. Keine Negativpunkte wurden aber nur unter der Bedingung vergeben, dass die Bilder nicht auf der Frontseite bzw. als Aufmacher für die TV-Nachrichtensendung verwendet wurden. Bei Online-Newssites musste darüberhinaus die Bedingung erfüllt sein, dass kein zusätzliches Videomaterial verwendet wurde.
- Ethisch problematische Berichterstattung (ein Negativpunkt): Als ethisch problematisch wurde eine Berichterstattung bewertet, wenn diese nicht nur am ersten Tag (Online: Todestag; Presse: Tag darauf) Bilder des toten Ghadhafi enthielt, sondern auch an den Folgetagen.
- Ethisch stark problematische Berichterstattung (zwei Negativpunkte): Als stark unethisch wurde ein Beitrag qualifiziert, wenn die Bilder auf der Frontseite bzw. als Aufmacher der TV-Nachrichtensendung gezeigt wurden oder wenn bei Onlinemedien Bildstrecken mit mehreren Bildern des Toten und/oder Videobeiträge der Gewaltdarstellungen bzw. des Sterbens Ghadhafis gezeigt wurden.
Die Autoren arbeiten am fög – Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich, welcher das «Jahrbuch Qualität der Medien – Schweiz-Suisse-Svizzera» herausgibt.